Widerruf der Allgemeinverfügung wegen der Waldbrandgefahr

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ortenaukreis vom 16.06.2023 zum Betreten des Waldes ab 17.06.2023, in der die Nutzung vorhandener Feuer- und Grillstellen im Wald, einschließlich mitgebrachter Grills untersagt ist, wird widerrufen. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft, mithin am Freitag, 28.07.2023, 0 Uhr.

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier