Festsetzung der Bodenrichtwerte

Gemeinsamer Gutachterausschuss Lahr

Durch die Novellierung der Gutachterausschussverordnung mit dem vorrangigen Ziel der Vergrößerung der Zuständigkeitsbereiche, hat der Gemeindetag seine Mitglieder aufgerufen, sich um die notwendigen Zusammenschlüsse einzelner Gemeinden zu bemühen.

Die Gemeinden im ehemaligen Landkreis Lahr, d.h. Lahr, die Gemeinden Ettenheim, Friesenheim, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Mahlberg, Meißenheim, Neuried, Ringsheim, Rust, Schuttertal, Schwanau und Seelbach, haben zum 01.07.2022, durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, den Zusammenschluss des Gemeinsamen Gutachterausschusses Lahr beschlossen.

Auskünfte zu Bodenrichtwerten oder Anfragen bezüglich Wertgutachten richten Sie bitte ab sofort direkt an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Lahr.

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr ist wie folgt zu erreichen:

Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Lahr

Rathausplatz 4

77933 Lahr

07821 / 910-08 00

gutacherausschuss@lahr.de

Ab 01.07.2022 können die Bodenrichtwertkarten für ganz Baden-Württemberg auch im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BorisBW) unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw  abgerufen werden.