Festsetzung der Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Meißenheim hat gemäß § 196 BauGB i.V.m. § 12 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – GAAVO) vom 11.12.1989, die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Meißenheim, für die Orte Meißenheim und Kürzell gleichermaßen auf den 01.01.2022 wie folgt festgesetzt:

Bodenrichtwerte

Richtwertkarte Meißenheim 

Richtwertkarte Kürzell

Ab 01.07.2022 können die Bodenrichtwertkarten für ganz Baden-Württemberg auch im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BorisBW) unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw&&lang=de abgerufen werden.

Gemeinsamer Gutachterausschuss Lahr

Durch die Novellierung der Gutachterausschussverordnung mit dem vorrangigen Ziel der Vergrößerung der Zuständigkeitsbereiche, hat der Gemeindetag seine Mitglieder aufgerufen, sich um die notwendigen Zusammenschlüsse einzelner Gemeinden zu bemühen.

Die Gemeinden im ehemaligen Landkreis Lahr, d.h. Lahr, die Gemeinden Ettenheim, Friesenheim, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Mahlberg, Meißenheim, Neuried, Ringsheim, Rust, Schuttertal, Schwanau und Seelbach, haben zum 01.07.2022, durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, den Zusammenschluss des Gemeinsamen Gutachterausschusses Lahr beschlossen.

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr ist wie folgt zu erreichen:

Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Lahr

Rathausplatz 4

77933 Lahr

07821 / 910-08 00

gutacherausschuss@lahr.de