Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten
Die Untere Wasserbehörde im Landratsamt Ortenaukreis hat am 19.07.19 verfügt, dass an Bächen und Flüssen derzeit kein Wasser entnommen werden darf, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen. Bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser dürfen auch die Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben. Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben sind strikt einzuhalten.
„Aufgrund der geringen Regenfälle in der Region sind die Pegelstände der Gewässer im Ortenaukreis auf kritische Werte gesunken. Auch die Wassertemperaturen werden steigen. Nach den Wettervorhersagen ist weiterhin nicht mit größeren Niederschlagsmengen zu rechnen. Lokal begrenzte Regenschauer und Gewitterregen können kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen“.
Aus diesem Grund hat die Untere Wasserbehörde im Landratsamt Ortenaukreis die Wasserentnahme ab sofort untersagt. Die aktuellen Pegelstände sind im Internet auf den Seiten der Hochwasservorhersagezentrale HVZ unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de abrufbar.