Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.03.23 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen der Geschäftsjahre 2024 – 2028 in Strafverfahren gegen Erwachsene erstellt. Die Vorschlagsliste liegt im Zeitraum vom 11. – 17.04.23 zu jedermanns Einsicht im Rathaus in Meißenheim, Winkelstraße 28, 77974 Meißenheim aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).

Der Gemeinderat schlägt Doris Heitzmann, Kürzeller-Hauptstraße 8 als Schöffin vor.