Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Aufgrund des § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – GemO – hat der Gemeinderat am 25.11.2019 die Änderung der Geschäftsordnung vom 24.10.2016 beschlossen. 12 Abs. 2 wird wie folgt geändert: 12 Einberufung (2) Der Bürgermeister beruft den Gemeinderat schriftlich oder elektronisch mit angemessener Frist ein und teilt rechtzeitig, in der Regel mindestens sieben […]

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