Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Aufgrund des § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – GemO – hat der Gemeinderat am 25.11.2019 die Änderung der Geschäftsordnung vom 24.10.2016 beschlossen.

  • 12 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
  • 12 Einberufung

(2) Der Bürgermeister beruft den Gemeinderat schriftlich oder elektronisch mit angemessener Frist ein und teilt rechtzeitig, in der Regel mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstag, die Verhandlungsgegenstände mit; dabei werden die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen beigefügt (s. § 14). In der Regel finden Sitzungen am Montag statt. In Notfällen kann der Gemeinderat ohne Frist und formlos (mündlich, fernmündlich oder durch Boten) einberufen werden.

  • 13 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
  • 13 Tagesordnung

(4) Der Bürgermeister kann in dringenden Fällen durch schriftlich oder elektronisch auszugebende Nachträge die Tagesordnung erweitern. Er ist berechtigt, Verhandlungsgegenstände bis zum Beginn der Sitzung unter Angabe des Grundes von der Tagesordnung abzusetzen. Dies gilt nicht für Anträge nach Absatz 2.

Inkrafttreten

Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Meißenheim, 26.11.2019

gez. Alexander Schröder, Bürgermeister