Informationen zur Hundesteuer

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer wird als Jahressteuer pro gehaltenem Hund erhoben. Rechtsgrundlage ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde Meißenheim. Steuerschuldner/in und Steuerpflichtige/r ist wer einen Hund hält.

Man ist Halter/in eines Hundes, wenn man diesen im eigenen Haushalt oder im Wirtschaftsbetrieb zum Zweck der allgemeinen Lebensführung aufgenommen hat.

Die Steuerpflicht beginnt in dem Monat, der auf den Beginn der Haltung des Hundes folgt bzw. ab dem Monat, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist. Sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer.

Wer im Gemeindegebiet einen Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Hundehaltung oder nachdem der Hund das Alter von drei Monaten erreicht hat, der Kämmerei mitzuteilen. Anmeldungen können auch bei den Bürgerbüros vorgenommen werden.

Wer seinen Anzeigepflichten nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.