Hilfe für die Ukraine

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

helfen Sie mit, die Not dort zu lindern, wo sie am größten ist. Auf vielen Ebenen werden Unterstützungsaufrufe gestartet, um mit Geld- oder Sachspenden in der Ukraine helfen zu können. Nutzen Sie die Möglichkeiten und spenden Sie, sofern es Ihnen möglich ist.

  • Konkret können Sie auch vor Ort helfen, indem Sie der Gemeinde für die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchteten Personen Wohnraum anbieten, welcher längerfristig genutzt werden kann.
  • Sie können aber auch mit Sprachkenntnissen helfen, wenn Sie eine der im Krisengebiet einschlägige Sprache sprechen, um die Kommunikation mit den hier eintreffenden hilfsbedürftigen Personen vor Ort zu unterstützen, damit ein hier Ankommen menschlicher und näher gestaltet werden kann.

Bitte melden Sie sich, wenn Ihnen vorgenannte Angebote möglich sind unter

    E-Mail:        gemeinde@meissenheim.de
    Tel.              07824 646836

Ansprechpartnerinnen im Sekretariat sind Linda Neumann und Jutta Schäfer.

Für kommenden Samstag plant u.a. die Wirtschaftsregion Ortenau (WRO) die Abfahrt eines Konvois an die polnisch-ukrainische Grenze. Es gibt Zusagen für Transportkapazitäten von 10-20 LKW. Wie groß der Konvoi tatsächlich wird, hängt letztlich von der zur Verfügung stehenden Menge an Hilfsgütern ab. Viele der benötigten Güter werden kurzfristig aus Spendenmitteln erworben. Das Projekt wird gemeinsam mit dem Landratsamt Ortenaukreis und den regionalen Rotary-Clubs durchgeführt.

Gerne geben wir für Geldspenden die nachfolgenden Daten weiter: 

Rotary Förderverein Ortenau e.V.

IBAN:    DE46 6645 0050 0000 1444 44
BIC:       SOLADES1OFG
Verwendungszweck: Ukraine-Nothilfe + Adressangabe für Spendenbescheinigung

Die Organisatoren weisen darauf hin, dass jeder gespendete Euro direkt und ohne Abzüge den Flüchtenden und den Menschen in der Ukraine zu Gute kommt. Der Verein stellt auf Wunsch Spendenbescheinigungen aus.

Ihre Gemeindeverwaltung


Weitergehende Informationen

Einreise

Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind, können nach Deutschland derzeit für einen Zeitraum von 90 Tagen ohne Visum einreisen. Dieser Zeitraum kann durch die Ausländerbehörde im Landratsamt Ortenaukreis um weitere 90 Tage verlängert werden. Der Aufenthaltsort und die Unterkunft können in Deutschland frei gewählt werden. Ein Asylantrag ist nicht erforderlich.

Unterkunft

Soweit diese Menschen nicht dauerhaft bei Freunden oder Bekannten untergebracht werden können, ist es möglich, über die Ausländerbehörde im Landratsamt Ortenaukreis eine Unterkunft in einer staatlichen Aufnahmeeinrichtung zu bekommen.

Für Geflüchtete aus der Ukraine übernehmen die Erstaufnahmeeirichtungen des Landes diese Funktion. Diese befindet sich in 79115 Freiburg, Müllheimer Straße 7. Soweit die Kapazität vorhanden ist, ist die Aufnahme in der vorläufigen Unterbringung des Landratsamts Ortenaukreis möglich.

Finanzierung

Die Geflüchteten können beim Landratsamt Ortenaukreis Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Deckung des notwendigen täglichen Bedarfs und zur Finanzierung des Wohnraums beantragen.


Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des Justizministerium.