Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Meißenheim inkl. Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Gemeindevermögen/Energie/Photovoltaik“, „Wasserversorgung Meißenheim“ und „Abwasserbeseitigung Meißenheim“

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Februar 2022 die Haushaltssatzung sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Gerneindevermögen/Energie/Photovoltaik“, „Wasserversorgung Meißenheim“ und „Abwasserbeseitigung Meißenheim“ für das Haushalts-bzw. Wirtschaftsjahr 2022 beschlossen.

Das Landratsamt Ortenaukreis hat mit Schreiben vom 14. März 2022 die Gesetzmäßigkeit der Gemeinderatsbeschlüsse nach §§ 81 Abs. 2 i.V.m. § 121 Abs.2 und § 12 Abs.1 EigBG bestätigt.
Die Höchstbeträge der Kassenkredite für die Eigenbetriebe „Gemeindevermögen/Energie/Photovoltaik“, „Wasserversorgung Meißenheim“ und „Abwasserbeseitigung Meißenheim“ wurden gemäß § 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 89 Abs. 3 GemO genehmigt. Ebenso wie die Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen der drei Eigenbetriebe nach § 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO.

Der Haushaltsplan 2022 liegt in der Zeit vom 24. März bis 01. April 2022 zur
Einsichtnahme im Rathaus Meißenheim, 1. OG Rechnungsamt, Winkelstraße 28
in Meißenheim während der Dienststunden öffentlich aus.

Sie können sich den Haushaltsplan auch hier herunterladen.