Härtefallhilfen für Privathaushalte in Baden-Württemberg – Private Haushalte können ab 8. Mai 2023 für nicht leitungsgebundene Energieträger eine Härtefallhilfe beantragen
Ab dem 8. Mai 2023 können private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, eine Härtefallhilfe rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Diese soll Haushalte entlasten, die im Jahr 2022 von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks betroffen waren. Die Hilfe kann nun über ein Online-Portal beantragt werden, das am 8. Mai 2023 in Baden-Württemberg freigeschaltet wurde.
Das Land rechnet mit bis zu 500.000 Anträgen. Auf seiner Webseite hat das Umweltministerium Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Hilfen, Voraussetzungen und Antragsverfahren eingestellt: https://um.baden-wuerttemberg.de/haertefallhilfe-privathaushalt
Das Umweltministerium hat zudem für die Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Telefon-Hotline eingerichtet unter
0711 – 126 1600
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr.
Über die Telefon-Hotline können auch Papieranträge angefordert werden. Allerdings verzögert sich bei Anträgen auf Papier die Auszahlung der Hilfen. Online eingereichte Anträge werden schneller bearbeitet, da bei diesen keine Zeit durch den Postweg, das Scannen von Dokumenten und das Übertragen von Daten ins System verloren geht. Papieranträge sollten nur in Ausnahmefällen gestellt werden, zum Beispiel, wenn kein Zugang zum Internet möglich ist.
Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über die Verdoppelung der Energiepreise hinausgehen. Basis der Berechnung ist ein bundesweiter Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Antragssteller müssen im Regelfall folgende Nachweise vorlegen:
– Rechnungen der gekauften Energieträger/Brennstoffe,
– Kontoauszüge oder andere Zahlungsnachweise für die Bezahlung der Energieträger/Brennstoffe,
– Feuerstättenbescheid für die betreffende(n) Heizungsanlage(n).
Privatpersonen müssen zudem ihre Identität durch ein Foto von sich selbst, auf dem sie ihr gültiges Ausweisdokument zeigen sowie Fotos von Vorder- und Rückseite des Dokuments bestätigen.
Unternehmen, die für ihre Mieter Härtefallhilfen beantragen, müssen vor der Antragstellung eine Firmenakte anlegen.
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zur Verfügung.
Fragen und Antworten zu Härtefallhilfen für Privathaushalte
Ansprechpartner für Rückfragen in der Gemeinde ist Frau Gila Kupfer:
Flüchtlings- und Gemeindesozialarbeit
Rathausstraße 10
77974 Meißenheim
Mobil: 0176-56747269
E-Mail: gemeinde.kupfer@gmail.com