Öffentlichkeitsbeteiligung und Geländebegehungen im Rahmen der Biotopverbundplanung

Im Rahmen des §22 Abs. 2 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg hat die Gemeinde Meißenheim die Erstellung einer Biotopverbundplanung für das Gemeindegebiet fachgutachterlich beauftragt. Der Biotopverbund ist das Netzwerk der Natur, das die Lebensräume von Tieren und Pflanzen miteinander verbindet, sodass diese wandern und sich genetisch austauschen können. Biotopverbundplanungen sind Fachkonzepte mit dem Ziel wichtige Biotope und Potenzialflächen für einen funktionalen Biotopverbund zu identifizieren sowie Empfehlungen für freiwillige Maßnahmen zur Umsetzung zu erarbeiten. Dabei spielt die Zusammenarbeit mit den Akteuren und Landnutzern vor Ort eine große Rolle. Eine Realisierung von Maßnahmen kann gemeinsam mit Eigentümern, Pächtern und Nutzern der jeweiligen Flächen erfolgen.

Wir möchten Sie deshalb über die Erarbeitung der Biotopverbundplanung im Jahr 2023 und 2024 und deren Chancen bzgl. einer Umsetzung in der

1. Öffentlichkeitsbeteiligung am Donnerstag, 15.06.2023, 19.00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus, Winkelstraße 28 in Meißenheim informieren.

Hierzu laden wir die Bevölkerung recht herzlich ein.

Zum Thema: Biotopverbund und Planungsausführung

Der Biotopverbund ist entscheidend für das Überleben vieler Tier- und Pflanzenarten und ein wichtiger Faktor um dem Artensterben entgegenzuwirken und die biologische Vielfalt zu erhalten. Über ein Netzwerk an Biotopen können Tiere Nahrungsflächen und Fortpflanzungspartner finden und aus beeinträchtigten Gebieten ab- und in geeignetere Lebensräume zuwandern. Ein funktionaler Biotopverbund kann dabei die negativen Auswirkungen von Straßen, Baugebieten oder intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen (wie bspw. Maisanbau als Monokultur) deutlich verringern.
Das lokale Landschaftsplanungsbüro ö:konzept GmbH aus Freiburg führt im Auftrag der Gemeinde Meißenheim ab Ende Mai 2023 Geländebegehungen durch, um wertvolle Biotope und Potenzialflächen für den Biotopverbund zu identifizieren und Vorschläge für freiwillige Maßnahmen zur Aufwertung von Offenlandflächen und Waldrändern zu erarbeiten. Die Umsetzung von empfohlenen Maßnahmen ist freiwillig und kann über Fördergelder aus dem Naturschutz, aber ggf. auch als Ökokonto-/ Ausgleichsmaßnahme erfolgen. Die Biotopverbundplanung wählt dabei die relevanten Flächen für einen funktionalen Biotopverbund aus und berücksichtigt dabei auch die Realisierbarkeit von Maßnahmen.

Auf der Seite www.lev-ortenaukreis.de/beteiligungsportal-biotopverbund/gemeinde-meissenheim2/ finden Sie aktuelle Informationen und die zuständigen Ansprechpartner.