Füchse innerhalb der geschlossenen Ortslage

Füchse innerhalb der geschlossenen Ortslage

Die Gemeindeverwaltung wurde darüber informiert, dass sich in letzter Zeit ein Fuchs innerhalb der bebauten Ortslage, besonders in Meißenheim Hinter der Mühle und in der Blumenstraße aufhalten würde. Viele Menschen fühlen sich durch Wildtiere im Ort belästigt oder bedroht.

Als „KuIturfoIger“ haben Füchse sich dem Menschen angepasst und gehören inzwischen in verschiedenen Städten und Gemeinden sogar zum Ortsbild. Ein Fuchs im Siedlungsgebiet, der sich aus geringer Distanz beobachten lässt, bedeutet keine unmittelbare Gefahr. Angelockt werden diese Waldbewohner in den Wohngebieten durch Nahrungsreste in Abfallsäcken oder auf Komposthaufen, Futternäpfe der Hauskatzen oder ungeschützte Kleintiere.
Der Fuchs gilt als Hauptüberträger der Tollwut, in Deutschland sind jedoch in den letzten Jahren kaum noch Fälle der Krankheit registriert worden. Die Gefahr einer Ansteckung ist eher unwahrscheinlich. Bei ungewöhnlicher Zutraulichkeit von Füchsen ist trotzdem immer Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall bietet nach einem Biss oder dem Kontakt mit einem auffälligen Tier eine Impfung Schutz.
Füchse gehören zu den wildlebenden, herrenlosen Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen. Nach dem Jagdgesetz darf innerhalb der geschlossenen Ortslage nicht gejagt werden. Unter sehr eng auszulegenden gesetzlichen Vorgaben kann die Jagdbehörde eine Ausnahme genehmigen, wenn von den Wildtieren eine konkrete Gefahr für Leib und Leben ausgehen sollte. Sollte dringendes Handeln erforderlich werden, muss umgehend die Polizei benachrichtigt werden. Erscheint ein Tier krank, sollte das zuständige Veterinäramt informiert werden.