Bekanntmachung über den Abschluss eines Konzessionsvertrags Erdgas

gem. § 46 Abs. 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Die Gemeinde Meißenheim im Ortenaukreis hat am 20.07.2020 beschlossen, einen Gaskonzessionsvertrag für das Versorgungsgebiet der Gemeinde Meißenheim mit der bnNETZE GmbH abzuschließen.

Auf die Bekanntmachung vom 28.02.2019 im Bundesanzeiger hatte lediglich die bnNETZE GmbH fristgemäß ihr Interesse am Abschluss eines Gaskonzessionsvertrags bekundet und ein verbindliches Angebot unterbreitet.

Maßgeblich für die Entscheidung zugunsten der bnNETZE GmbH waren die sichere und zuverlässige Gasversorgung und fehlende Interessenbekundungen anderer Anbieter zum Abschluss eines Konzessionsvertrags.

Meißenheim, 09.02.2021

gez. Alexander Schröder
Bürgermeister