Das neue Rathaus Meißenheim ist seit März 2017 Sitz der Hauptverwaltung.

Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 28.06.2021

In seiner öffentlichen Sitzung am 28.06.2021 hat der Gemeinderat über verschiedene Themen beraten. Lesen Sie nachfolgend das Ergebnis dieser Beratungen.

Information über die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse
Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses als Lärmschutzriegel und Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Kleinfeldele III in Kürzell soll der Bedarf an Wohnraum in Kürzell mittelfristig gedeckt werden. Mit der Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses durch einen Bauträger soll der Lärmschutz zugunsten des Baugebiets sichergestellt werden.
Der Gemeinderat beauftragt … die Verwaltung die Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages, sowie den Grundstücksverkauf gemäß dem beigefügten Entwurf zu tätigen.

Kreditaufnahme zur Baumaßnahme Kindergarten Arche Noah
Für die Erweiterung bzw. Sanierung des Kindergartens Arche Noah in Meißenheim wurden 2021 in der Haushaltssatzung 1.600.000 € als Kreditaufnahme eingestellt. Die Gemeinde erhält einen Zuschuss über das Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021 in Höhe von 163.740 €.
Die Verwaltung hat verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung geprüft. Insbesondere besteht die Möglichkeit ein Förderdarlehen der KfW in Anspruch zu nehmen, welches einen Tilgungszuschuss vorsieht.
Der Gemeinderat hat der Kreditaufnahme von maximal 1.400.000 € zugestimmt.

Vergabe der Aufträge von verschiedenen Gewerken zur Erweiterung und Sanierung des Ev. Kindergartens in Meißenheim
Architekt F. Gässler hat die weiteren Gewerke zur Erweiterung und Sanierung des Ev. Kindergartens in Meißenheim ausgeschrieben.
Der Gemeinderat hat dem jeweils günstigsten Angebot den Zuschlag erteilt (alle Preise inkl. MWSt.)

  • Blechner, Fa. Hellmuth, Ohlsbach                             21.600,73 €
  • Verputz, Fa. Heinrich Schmid, Freiburg                   78.553,09 €
  • Heizung, Zepp, Offenburg                                        85.872,03 €
  • Sanitär, Zepp, Offenburg                                           47.132,28 €
  • Elektro, Maurer, Meißenheim                                  33.313,67 €
  • Fotovoltaik, Maurer, Meißenheim                            50.852,37 €

6. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwanau – Meißenheim
Mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans plant die Gemeinde die Neuausweisung einer Sonderbaufläche „Verwertung biogener Reststoffe“ sowie die Ausweisung einer Erweiterungsfläche für die Kläranlage als Fläche für Versorgung. Des Weiteren ist vorgesehen einen Teilbereich der geplanten Flächenausweisung für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zu realisieren.
Mit Blick auf den Wohnbauflächen-Bedarfsnachweis bei verschiedenen Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB ist die Herausnahme eines Teilbereichs einer Wohnbaufläche vorgesehen.
Der Gemeinderat empfiehlt dem gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schwanau – Meißenheim die 6. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Bebauungsplan „Auf dem Grund“, Gemeinde Meißenheim
Der Gemeinderat hat aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Grund“ beschlossen und die Verwaltung beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

Bebauungsplan „Oberrot-Süd“ OT Kürzell
Der 2002 aufgestellte Bebauungsplan „Oberrot“ der Gemeinde Neuried hatte im Wesentlichen den Zweck, die planungs-  und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsiedlung des im Ortsbereich von Kürzell ansässigen Gewerbebetriebes Kopf, Landmaschinen zu schaffen.
Der vorliegende Bebauungsplan überdeckt den Südbereich des Bebauungsplanes „Oberrot“ der Gemeinde Neuried und erweitert die dort bestehende gewerbliche Fläche geringfügig über die Gemeindegrenze hinaus auf die Gemarkung Kürzell.
Ergänzend werden private Grünflächen auf der Gemarkung Kürzell und auf der Gemarkung Schutterzell ausgewiesen.
Der Gemeinderat hat über die eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i.R.d. frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und Bürger i.R.d. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beraten, den geänderten Planentwurf gebilligt, und die Durchführung der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.