Aufhebung von Corona-Maßnahmen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

an dieser Stelle haben wir Sie vor vielen Monaten erstmals über das Thema Corona und die in der Folgezeit erlassenen Verordnungen des Landes informiert bzw. versucht, Sie über das aktuelle Geschehen informiert zu halten.

Nun freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Landesregierung am 28.02.23 die Aufhebung der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) zum 1. März 2023 beschlossen hat. Damit treten zugleich auch weitere Ressortverordnungen außer Kraft.

Ab dem 1. März 2023 sollen u.a. folgende Maßnahmen beendet werden:

  • Testpflicht in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern
  • Maskenpflicht für Personal, Bewohner und Patienten in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern

Bis zum 7. April 2023 beibehalten werden sollen lediglich:

  • Maskenpflicht für Besucher in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern
  • Maskenpflicht für Patienten in ambulanten Einrichtungen (Arztpraxen und andere).

Wir freuen uns mit Ihnen, dass wir nun den Weg zurück in die Normalität gehen können und bedanken uns bei Ihnen, für das gezeigte Miteinander sowie die gelebte Dorfgemeinschaft, in welcher ganz überwiegend auf den anderen bzw. die andere Rücksicht genommen und wenn notwendig, Hilfe und Unterstützung angeboten wurde.

Allen, die in den vergangenen Wochen und Monaten in diesem Bereich AKTIV waren, sei an dieser Stelle nochmals herzlichst gedankt!

Mit besten Grüßen aus den Rathäusern

von Meißenheim und Kürzell

Ihre

Alexander Schröder                                                            Hugo Wingert

Bürgermeister                                                                      Ortsvorsteher