Änderungen bei der Schülerbeförderung

Zukünftig erhalten Sie, sofern für Ihr/e Kind/er die Voraussetzungen erfüllt sind, monatlich kostenlos die Schülermonatskarte von der TGO per Post nach Hause geschickt

Der Ortenaukreis setzt zusammen mit dem TGO-Tarifverbund GmbH ab dem 1. August 2021 eine umfangreiche Änderung der Tariflandschaft um. Neben der Absenkung der Tarife und der Reduzierung der Tarifzonen ist ein Kernelement dieser Neugestaltung die Einführung eines Schülernetztickets, also einer Schülermonatskarte, die für das gesamte TGO-Netz gültig ist.

Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, in Grundschulförderklassen und an SBBZ werden weiterhin kostenlos befördert (Einschränkung: ab Klasse 5 an SBBZ mit Schwerpunkt Lernen besteht der Anspruch nur bei einer Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule von 3 Kilometern). Mit der Einführung der neuen Schülermonatskarte entfällt jedoch das System der blauen Berechtigungsabschnitte, die Ihre Kinder bislang erhalten haben, sofern sie den ÖPNV genutzt haben und einen Anspruch auf eine kostenlose Beförderung bestand. Diese Neuerung macht eine neue Abwicklung ab dem kommenden Schuljahr 2021/2022 erforderlich.

Zukünftig erhalten Sie, sofern für Ihr/e Kind/er die Voraussetzungen erfüllt sind, monatlich kostenlos die Schülermonatskarte von der TGO per Post nach Hause geschickt. Damit Sie diesen Service nutzen können, müssen Sie der Schule mitteilen, dass Sie am sogenannten „Listenverfahren“ teilnehmen wollen. Damit die TGO die Schülermonatskarte erstellen und versenden kann, werden neben Name und Anschrift des Kindes/der Kinder auch das jeweilige Geburtsdatum und die Fahrtstrecke (von Haltestelle am Wohnort zur Haltestelle an der Schule) als Angaben benötigt. Sofern Sie der Schule bis spätestens 26. Juli 2021 die Erlaubnis erteilen, diese Daten dem Ortenaukreis zur Aufbereitung und zur Übermittlung an die TGO weiterzuleiten, wird/werden Ihr/e Kind/er in dieses Listenverfahren aufgenommen und Sie erhalten pünktlich Ende August die erste Monatskarte für September 2021 geschickt. Ein späterer Einstieg in das Listenverfahren ist jederzeit möglich. Ab September können Meldungen nach dem 5. des Monats können jedoch erst ab dem übernächsten Monat berücksichtigt werden. Die Abrechnung der Fahrkarten erfolgt im Hintergrund zwischen der TGO und dem Ortenaukreis. Ihr Kind fährt/Ihre Kinder fahren damit weiterhin kostenlos. Sofern Sie nicht am Listenverfahren teilnehmen wollen oder die o.g. Frist abgelaufen ist, so müssen Sie die Monatskarte selbst im Bus oder an einer Verkaufsstelle kaufen und in der Schule zur Erstattung vorlegen (im Original). 

Weitere Informationen zum Listenverfahren erhalten Sie bei den Schulen oder unter der Mailadresse oepnv@ortenaukreis.de.

(Eine Information des Landratsamt Ortenaukreis – Amt für Straßenverkehr & ÖPNV, 14.07.2021)