Verunreinigung der Fahrbahn durch landwirtschaftliche Fahrzeuge

Im Frühjahr wird das Feld bestellt und im Herbst ist Erntezeit. Leider kommt es in dieser Zeit auch immer wieder zu Verunreinigungen der Fahrbahn von Straßen und Wegen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge. Vermeiden lässt sich dies oft nicht, aber man kann versuchen, die Verschmutzung der Fahrbahn so gering wie möglich zu halten, bzw. diese wieder zu entfernen.

Dies gilt auch für die Radwege, die nicht nur von Radfahrern, sondern auch durch Inline-Skates genutzt werden.

Denn nach § 32 Abs. 1 StVO ist es verboten, die Straße zu beschmutzen …. wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.

Insbesondere bei Nässe kann sich ein rutschiger Schmierfilm bilden. Muss der Schmutz entfernt werden, geschieht dies grundsätzlich auf Kosten des Verantwortlichen.