Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren

Durch die seit dem 25. Mai 2018 in Kraft getretene neue EU-Datenschutzgrundverordnung ergeben sich bezüglich der Veröffentlichung von Geburts- und Ehejubiläen Veränderungen. Der Gemeinde muss eine schriftliche Einverständniserklärung von Ihnen vorliegen, dass Sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Die Jubilare werden von der Gemeindeverwaltung zeitnah angeschrieben. Bei Nichtvorlage der Erklärung findet künftig aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Veröffentlichung mehr statt. Bei Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro gerne zur Verfügung.