Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Entsprechend einer Verordnung des Landes Baden-Württemberg über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle dürfen pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken auf denen sie anfallen durch Verrotten beseitigt werden. Dabei dürfen keine Geruchsbelästigungen auftreten. Die […]
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