Friedhofsgebühren der Gemeinde Meißenheim

I. Verwaltungsgebühren

1.1

Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmales

50,00 Euro

1.2

Für die Genehmigung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen

50,00 Euro

1.3

Zulassung von gewerblicher Tätigkeit auf den Friedhöfen
(befristet für ein Jahr)

25,00 Euro

1.4

Zulassung von gewerblicher Tätigkeit auf den Friedhöfen
(unbefristet)

Zuschlag für Samstag, Sonntag und Feiertag

Zuschlag für Tiefgrab (weitere)

200,00 Euro



50%


50 %

II. Benutzungsgebühren

1. Bestattung von Personen

1.1

von 10 und mehr Jahren

250,00 Euro

1.2

unter 10 Jahren

100,00 Euro

1.3

von Tot- und Fehlgeburten

100,00 Euro

1.4

Beisetzung von Aschen

150,00 Euro

2. Überlassung von Rechten

2.1

Für die Überlassung eines Reihengrabes für Personen im Alter von 10 Jahren und älter (Friedhof Meißenheim)

250,00 Euro

2.2

Für die Überlassung eines Reihengrabes für Personen im Alter von 10 Jahren und älter (Friedhof Kürzell)

180,00 Euro

2.3

Für die Überlassung eines Reihengrabes für Personen unter 10 Jahren und älter (Kindergrab)

100,00 Euro

2.4

Für die Überlassung eines Doppelgrabes in Meißenheim

900,00 Euro

2.5

Für die Überlassung eines Doppelgrabes in Kürzell

720,00 Euro

2.6

Für die Überlassung von Familien-Wahlgräbern in Meißenheim

1800,00 Euro

2.7

Für die Überlassung eines Rasen-Einzelgrabes

1500,00 Euro

2.8

Für die Überlassung von Doppel-Rasengräbern

3000,00 Euro

2.9

Für die Überlassung von Urnengräbern

200,00 Euro

3. Sonstiges

3.1

Ausgraben, Umbetten, Tieferlegen von Personen über 10 Jahren

500,00 Euro

3.2

Ausgraben, Umbetten, Tieferlegen von Personen unter 10 Jahren

250,00 Euro

3.3

Ausgraben, Umbetten, Tieferlegen einer Urne

150,00 Euro

3.4

Benutzung der Leichenhalle

100,00 Euro

3.5

Stellung eines Leichenträgers je Person

70,00 Euro

3.6

Kondolenzbuch

6,00 Euro

Zuschlag auf alle Gebühren für Auswärtige

50 %