I. Verwaltungsgebühren
1.1
Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmales
50,00 Euro
1.2
Für die Genehmigung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen
50,00 Euro
1.3
Zulassung von gewerblicher Tätigkeit auf den Friedhöfen
(befristet für ein Jahr)
25,00 Euro
1.4
Zulassung von gewerblicher Tätigkeit auf den Friedhöfen
(unbefristet)
Zuschlag für Samstag, Sonntag und Feiertag
Zuschlag für Tiefgrab (weitere)
200,00 Euro
50%
50 %
II. Benutzungsgebühren
1. Bestattung von Personen
1.1
von 10 und mehr Jahren
250,00 Euro
1.2
unter 10 Jahren
100,00 Euro
1.3
von Tot- und Fehlgeburten
100,00 Euro
1.4
Beisetzung von Aschen
150,00 Euro
2. Überlassung von Rechten
2.1
Für die Überlassung eines Reihengrabes für Personen im Alter von 10 Jahren und älter (Friedhof Meißenheim)
250,00 Euro
2.2
Für die Überlassung eines Reihengrabes für Personen im Alter von 10 Jahren und älter (Friedhof Kürzell)
180,00 Euro
2.3
Für die Überlassung eines Reihengrabes für Personen unter 10 Jahren und älter (Kindergrab)
100,00 Euro
2.4
Für die Überlassung eines Doppelgrabes in Meißenheim
900,00 Euro
2.5
Für die Überlassung eines Doppelgrabes in Kürzell
720,00 Euro
2.6
Für die Überlassung von Familien-Wahlgräbern in Meißenheim
1800,00 Euro
2.7
Für die Überlassung eines Rasen-Einzelgrabes
1500,00 Euro
2.8
Für die Überlassung von Doppel-Rasengräbern
3000,00 Euro
2.9
Für die Überlassung von Urnengräbern
200,00 Euro
3. Sonstiges
3.1
Ausgraben, Umbetten, Tieferlegen von Personen über 10 Jahren
500,00 Euro
3.2
Ausgraben, Umbetten, Tieferlegen von Personen unter 10 Jahren
250,00 Euro
3.3
Ausgraben, Umbetten, Tieferlegen einer Urne
150,00 Euro
3.4
Benutzung der Leichenhalle
100,00 Euro
3.5
Stellung eines Leichenträgers je Person
70,00 Euro
3.6
Kondolenzbuch
6,00 Euro
Zuschlag auf alle Gebühren für Auswärtige
50 %