Keine Hunde auf dem Schulgelände
Hunde sind innerorts auf Straßen und Wegen an der Leine zu führen.
Selbst wenn die Halter der Meinung sind, ihr Hund würde niemanden verletzen, sind diese Tiere entsprechend der „Umweltpolizeiverordnung“ der Gemeinde Meißenheim so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet werden kann.
Das bedeutet, dass Hunde innerorts auf Straßen und Wegen an der Leine geführt werden müssen sowie, dass sich während der Schulzeit keine Hunde auf dem Schulgelände aufhalten dürfen.