Informationen zur Geflügelpest
Das Landratsamt Ortenaukreis hat am 10.05.2021 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Überwachungszone für die Prävention und Bekämpfung der Geflügelpest erlassen.
Diese Allgemeinverfügung sowie den dazugehörigen Lageplan können Sie hier herunterladen.
Es wurden Sperrzonen festgelegt. Die Fläche des Orts Meißenheim liegt in der Überwachungszone.
Es gelten verschiedene Einschränkungen.
Insbesondere dürfen Vögel nur in geschlossenen Ställen, unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, gehalten werden.
Die Vögel sind von anderen Tierarten getrennt zu halten. Futter, Wasser und Einstreu sowie sonstige Gegenstände sind vor Wildvögeln unzugänglich aufzubewahren.