Information zu Reptilienzäunen

Information zu Reptilienzäunen

Mit dem Bebauungsplan „Schmidtenbühn“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Feuerwehrhauses sowie zur Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebs geschaffen.
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans hat die Gemeinde Dr. Boschert, Bioplan Bühl, mit der Erstellung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) beauftragt. Nach der artenschutzrechtlichen Abschätzung war insbesondere mit Vorkommen und Betroffenheiten der Zaun- und Mauereidechse sowie der Kreuzkröte und Gelbbauchunke zu rechnen.

Für die betroffenen Arten wurden Maßnahmen inklusive CEF-Maßnahmen festgelegt. Das Konzept schließt auch Maßnahmen zur Sicherung des angestrebten Zustands sowie ein Risiko-Management wie z.B. eine naturschutzfachliche Bauüberwachung ein.
Damit wird sichergestellt dass sich zum Zeitpunkt des Baubeginns keine Individuen der Reptilien-Arten im Geltungsbereich und direkter Randbereiche mehr aufhalten. Dafür wurden an den Außenbereichen des Geltungsbereiches Reptilienzäune aufgestellt. Der Reptilienzaun muss während der gesamten Bauzeit stehen bleiben.
Es wird regelmäßig kontrolliert ob sich noch Individuen beider Arten im vorgesehenen Eingriffsbereich aufhalten. Falls noch Individuen vorhanden sind, müssen diese auf die öffentliche Grünfläche umgesetzt werden. Der gesamte Baubereich wird während der gesamten Bauphase regelmäßig fachkundig überprüft.
Soweit die Bauzeit während der Fortpflanzungszeit der Kreuzkröte und der Gelbbauchunke statt-findet, müssen sich nach Regen bildende flache Gewässer umgehend beseitigt werden, damit keine dieser beiden Arten laichen können.