Haushaltsplan 2023

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Meißenheim inkl. Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung Meißenheim“ und „Abwasserbeseitigung Meißenheim“

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Dezember 2022 die Haushaltssatzung sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung Meißenheim“ und „Abwasserbeseitigung Meißenheim“ für das Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen.

Das Landratsamt Ortenaukreis hat mit Schreiben vom 22. Dezember 2022 die Gesetzmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses nach § 81 Abs. 2 i.V.m. § 121 Abs. 2 und § 3 EigBG i.V.m. §§ 96 Abs.1 und 87 Abs. 2 GemO bestätigt.

Gleichzeitig wurde die vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach § 87 Abs. 2 GemO in Höhe von 400.000 € für die Gemeinde Meißenheim und der Höchstbetrag der Kassenkredite von 1.000.000 € nach § 89 Abs. 3 GemO bzw. die Kreditaufnahmen der Eigenbetriebe „Wasserversorgung Meißenheim“ mit 56.000 € und „Abwasserbeseitigung Meißenheim“ mit 690.000 € nach § 96 Abs. 1 I.V.m. § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.

Der Haushaltsplan 2023 liegt in der Zeit vom 12. bis 20. Januar 2023 zur Einsichtnahme im Rathaus Meißenheim, 1. OG Rechnungsamt, Winkelstraße 28 in Meißenheim während der Dienststunden öffentlich aus bzw. ist online hier einsehbar.