Geänderte Vorfahrtsregelung im Stockplatzweg

Geänderte Vorfahrtsregelung am Stockplatzweg

Durch die Erweiterung des Erschließungsbereichs Hellersgrund wird die Vorfahrtsregelung im Zuge des kompletten Stockplatzweges angepasst, so dass an allen Einmündungen „rechts-vor-links“ gilt.

Der komplette Stockplatzweg und die Einmündungen liegen in einer Tempo 30-Zone. In Tempo 30-Zonen gilt grundsätzlich „rechts-vor-links“. Für eine Übergangszeit erhält der Verkehrsteilnehmer an den Vorfahrtsbeziehungen, an denen er nun „rechts-vor-links“ beachten muss eine Gefahrenbeschilderung mit dem Hinweis, dass die Vorfahrt geändert wurde. Die Maßnahmen werden straßenverkehrsrechtlich gem. § 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung – StVO –  vom Landratsamt Ortenaukreis angeordnet. Die Beschilderung wird in den nächsten Tagen geändert. Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

Geänderte Vorfahrtsregelung im Stockplatzweg