Datenschutz im Service-Portal BW

Ihre persönlichen Daten werden in mehreren EDV-Systemen von verschiedenen Stellen verarbeitet. Diese sind daher gemeinsam für Ihre Daten verantwortlich.

Wer verarbeitet was wann?

Während der Eingabe:

Sie geben Ihre Daten auf der Prozessplattform des Serviceportals des Landes Baden-Württemberg „service-bw“ ein.  Gemeinden, Landkreise und andere Stellen der öffentlichen Verwaltung können sie nutzen, ohne selbst eine Plattform für Onlineanträge entwickeln zu müssen.

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Serviceportal ist das Innenministerium Baden-Württemberg. Ihre Daten werden auf besonders geschützten Servern verarbeitet. Diese stehen bei der Landesbehörde IT-Baden-Württemberg (BITBW).
Die BITBW ist Auftragsverarbeiter des Innenministeriums.

  • Datenschutzerklärung des Serviceportals Baden-Württemberg (verlinken)

Nach dem Absenden des Antrags:

Ihre Daten werden vom Serviceportal an die für Ihren Antrag zuständige Stelle weitergegeben, zum Beispiel Ihre Gemeindeverwaltung oder ein Rechenzentrum. Sie ist für die weitere Verarbeitung Ihrer Daten in ihren EDV-Systemen verantwortlich.

Nach der Entscheidung:

Für die Antragstellung richten Sie in der Regel auf dem Serviceportal ein persönliches Servicekonto ein. Damit können Sie Ihren Antrag starten, bearbeiten, zwischenspeichern und auch abschicken.

Erhalten Sie die Entscheidung über Ihren Antrag in Ihr Servicekonto-Postfach, ist wieder das Innenministerium verantwortlich.

Wichtig für Sie ist:

Egal was Sie zum Schutz Ihrer Daten wissen möchten, Sie können fragen, wen Sie möchten. Die eine Stelle stellt der anderen die notwendigen Informationen zur Verfügung.

Alle wichtigen Informationen im Überblick:

Verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO für das ServiceportalMinisterium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg (Innenministerium) Willy-Brandt-Straße 41 70173 Stuttgart service-bw@im.bwl.de
Kontaktdaten der/des dortigen DatenschutzbeauftragtenMinisterium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg (Innenministerium) Willy-Brandt-Straße 41 70173 Stuttgart Datenschutzbeauftragte@im.bwl.de.
Verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO nach Absenden des AntragsBürgermeisteramt Meißenheim Winkelstraße 28 77974 Meißenheim 07824 6468-0 Gemeinde@meissenheim.de  
Kontaktdaten der/des dortigen DatenschutzbeauftragtenHerr Thomas Rimmelin Tel.: 07824 6468-17 E-Mail: thomas.rimmelin@meissenheim.de



Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werdenPersonendaten des Hundehalters: Vorname, Nachname Geburtsdatum Telefonnummer (freiwillige Angabe)WohnanschriftBuchungszeichen / Kennziffer des Steuerbescheides (freiwillige Angabe)   Bei Anmeldung: Angaben zum Hund  Name des Hundes (freiwillige Angabe)Beginn der HundehaltungAlter des Hundes bei der AnschaffungHunderasseWeitere Hunde im HaushaltName, Vorname weiterer Personen über 18 Jahre, die im Haushalt leben (freiwillige Angabe) Bei Steuerbefreiung/-ermäßigung: Grund und Nachweis   Bei Abmeldung: Name des Hundes (freiwillige Angabe)Grund der Abmeldung (Tod des Hundes, Umzug, Sonstiges)Nummer der Hundesteuermarke (freiwillige Angabe)HunderasseEnde der HundehaltungBankverbindung (Kontoinhaber, IBAN)   Bei Steuermarke verloren: Nummer der Hundesteuermarke (freiwillige Angabe)Name des Hundes (freiwillige Angabe)Hunderasse  
Besondere Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werdenkeine
Zwecke der DatenverarbeitungMit diesem Online-Antrag werden personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Art. 9 Abs. 1 DSGVO zum Zwecke der Verarbeitung erhoben. Die Daten werden für die Prüfung, ob die von der steuerpflichtigen Person gemachten Angaben richtig sind und zum Zwecke der korrekten Erhebung der Hundesteuer verarbeitet. Für die elektronische Antragstellung ist eine Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Serviceportal erforderlich.   
SpeicherdauerSind die Daten für die dargestellten Zwecke nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, ihre – befristete – Aufbewahrung ist weiterhin notwendig. Grund hierfür kann vor allem die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sein.   Auf dem Serviceportal werden Ihre Daten nicht länger gespeichert, als sie für die jeweiligen Verarbeitungszwecke benötigt werden. Von Ihnen zwischengespeicherte Anträge, die nicht abgeschickt wurden, werden nach 365 Tagen gelöscht, wenn sie in dieser Zeit nicht von Ihnen weiterbearbeitet wurden.  Nach dem Absenden des Antrags werden die Daten nach 365 Tagen gelöscht.
Stellen, denen die Daten offengelegt werdenIhre Daten können ggf. anderen öffentlichen Stellen zur Aufgabenerfüllung der o.g. Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Diese Stellen können sein: kommunales Rechenzentrum Komm.ONE – Anstalt des öffentlichen Rechts, Krailenshaldenstraße 44, 70469 Stuttgart  
RechtsgrundlagenDie Verarbeitung der Daten durch die Verwaltung erfolgt im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. c, e i.V.m. Abs. 3 S. 1 Buchst. b DSGVO i.V.m. bundes- bzw. landesgesetzlichen Gesetzen und nur für den genannten Zweck:   § 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der Hundesteuersatzung der Gemeinde Meißenheim.   Die Verarbeitung auf dem Serviceportal erfolgt mit Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO.
Ihre RechteSie können von den o.g. Stellen verlangen, unrichtige Daten zu berichtigen (Art. 16 DSGVO), Ihre Daten zu löschen (Art. 17 DSGVO),die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken (Art. 18 DSGVO), Ihnen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Auskunft zu geben (Art. 15 DSGVO), Ihnen die von Ihnen eingegebenen Daten in einem Format bereit zu stellen, das maschinell lesbar ist, beispielsweise in einer txt-Datei, oder Ihre Daten direkt an eine andere Person oder Organisation zu übermitteln (Art. 20 DSGVO). Wenn Sie eines dieser Rechte ausüben möchten, finden Sie die genauen Voraussetzungen in den genannten Artikeln der Datenschutzgrundverordnung.   Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen (Art. 21 DSGVO).   Eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung können Sie jederzeit widerrufen.   Unabhängig von diesen Möglichkeiten können Sie sich auch jederzeit an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden:   Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Postfach 10 29 32 70025 Stuttgart poststelle@lfdi.bwl.de Onlinebeschwerde
Verpflichtung, Daten bereitzustellen und Folgen der VerweigerungIhre Daten werden benötigt, damit Sie den Antrag (online) stellen können. Ohne diese Daten kann die Bearbeitung nicht (online) erfolgen. Sie sind entsprechend der Satzung Ihrer Gemeinde verpflichtet, die erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, kann ggf. eine Geldbuße festgesetzt werden.