Bürger- und Sportlerehrung
Die Gemeindeverwaltung bittet die Vorsitzenden der örtlichen Vereine in Meißenheim und Kürzell die Vorschläge für die Ehrung von erfolgreichen Sportlern, Sportvereinsmannschaften sowie der erfolgreichen Mitglieder und Gruppen von kulturellen Vereinen entsprechend den Ehrungsrichtlinien möglichst bis spätestens 10. Februar 2023 beim Bürgermeisteramt Meißenheim oder der Ortsverwaltung Kürzell einzureichen.
Geehrt werden Sportler die bei offiziellen Meisterschaften ab südbadischer Ebene einen der Plätze 1 bis 3 erreicht, bzw. in entsprechenden Ranglisten oder Bestenlisten eine gleichwertige Platzierung erreicht haben sowie Mannschaften, die in ihrer Klasse die Meisterschaft oder den Aufstieg in eine höhere Klasse erreicht haben.
Geehrt werden kulturell Aktive, die bei offiziellen Wettbewerben ihres Fachverbands auf Bezirksebene sowie bei offiziellen Wettbewerben ab südbadischer Ebene aufwärts Platz 1 oder 2 oder eine gleichwertige Bewertung erzielt haben (z.B. 1. Rang mit Auszeichnung, bzw. mit Belobigung, hervorragender Erfolg) und Einzelpersonen oder Gruppen, die bei Wettbewerben ein Goldes, Silbernes oder Bronzenes Leistungsabzeichen oder eine gleichwertige Bewertung erreicht haben.
Bitte die Vorschläge per E-Mail an gemeinde@meissenheim.de unter Benennung der zu Ehrenden, der genauen Bezeichnung der Leistung und möglichst auch mit einem digitalen Foto einreichen.