Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben

Die Blatt + RMKS Joint Venture GmbH, Im Rheinwald, 77743 Neuried, hat die wasserrechtliche Planfeststellung zur Zusammenlegung der Kiesgruben „Alter Rohrkopf“ (Blatt-See) und „Vältinschollensee“ auf Gemarkungen Meißenheim und Neuried-Ichenheim beantragt.

Wesentliche Bestandteile der Planung sind u.a.

  • der Abbau des Trenndamms zwischen den beiden Seen
  • die Erweiterung des Blatt-Sees in Richtung Osten und
  • die Verlegung der vorhandenen Gewässerverbindung zwischen dem Blatt-See und dem Durchgehenden Altrheinzug.

Das Landratsamt Ortenaukreis als zuständige Untere Wasserbehörde führt das Wasserrechtsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung durch.

Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen (Pläne und Beschreibungen) liegen für die Dauer eines Monats während der Sprechzeiten, beginnend vom 2. November 2022 bis
einschließlich 2. Dezember 2022 bei der Gemeinde Meißenheim, Winkelstraße 28, 77974 Meißenheim zur Einsichtnahme durch jedermann öffentlich aus.

Der Antrag und die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Meißenheim unter www.meissenheim.de einsehbar.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Meißenheim oder beim Landratsamt Orte-naukreis, Badstraße 20, Zimmer Nr. 293/1 A, 77652 Offenburg schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Antrag erheben.

Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung einzulegen, können innerhalb der Frist bei den oben genannten Stellen zu dem Plan Stellungnahmen abgeben.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert. Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.

Wir weisen darauf hin, dass

  1. bei Ausbleiben eines Beteiligten beim Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann;
  1. mit Ablauf der Einwendungsfrist bis zur Erteilung der wasserrechtlichen Planfeststellung alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dieser Einwendungsausschluss gilt nicht für ein sich anschließendes Klageverfahren.
  1. wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,

a)  die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

b)   die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.

Die vollständigen Planunterlagen können hier herunter geladen werden (280 MB).

Meißenheim, den 27. Oktober 2022                                                 Gemeinde Meißenheim