Das neue Rathaus Meißenheim ist seit März 2017 Sitz der Hauptverwaltung.

Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 27.06.2022

In seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2022 hat der Gemeinderat über verschiedene Themen beraten. Lesen Sie nachfolgend das Ergebnis dieser Beratungen:

Information über die in der nichtöffentlichen Sitzung am 30.05.22 gefassten Beschlüsse
Abschluss einer Vereinbarung zur Ablösung der Unterhaltungsverpflichtung für die öffentlichen Straßen der Fa. Rhein-Main Kies und Splitt GmbH RMKS
Am 30.06.1964 wurde der Pachtvertrag mit der Firma Rhein Main Kies und Splitt GmbH KG Meißenheim abgeschlossen. Unter § 13 der Vereinbarung wurde geregelt, dass die Firma Rhein-Main Kies und Splitt GmbH die benutzten Wege entsprechend ihrem Nutzungsanteil mit zu unterhalten und gegebenenfalls so mit auszubauen hat, dass sie dem Verkehr mit schweren Lasten genügen.
Entsprechend dem vorliegenden Entwurf für eine Vereinbarung mit der Fa. Rhein-Main Kies und Splitt GmbH verpflichtet sich diese zur Ablösung der Regelung unter § 13 der Vereinbarung von 1999 und zur Zahlung einer einmaligen Ablösesumme …
Der Gemeinderat beschließt … die beigefügte Vereinbarung und beauftragt Bürgermeister A. Schröder diese zu unterzeichnen.


Information über die im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse

Antrag auf Genehmigung zum Neubau eines Einfamilienfertighauses mit Doppelgarage auf dem FlStNr. 5571, Kleinfeldele 3, Buchenweg 14, in Kürzell im Kenntnisgabeverfahren
Die Bauherren beantragen den Neubau eines Einfamilienfertighauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst. 5571, Buchenweg 14, in Kürzell im Kenntnisgabeverfahren. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kleinfeldele III“. Das Kenntnisgabeverfahren ist zulässig.
Kein Mitglied des Gemeinderats hat bis zum Ablauf des 30.05.2022 dem Beschlussvorschlag widersprochen.
Der Gemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis.


Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem FlStNr. 2429/44 in der Mühlstraße 4 in Meißenheim
Die Bauherren beantragen die Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten auf dem FlStNr. 2429/44 in der Mühlstraße 4 in Meißenheim. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Mühlfeld. Der vordere Baukörper überschreitet die Baugrenze am äußersten Rand um 3 Meter. Für die Überschreitung der Braugrenze ist eine Befreiung der Festsetzung vom Bebauungsplan erforderlich. Das auf dem Grundstück stehende Wohnhaus und eine Scheune werden abgerissen. Der Abbruch der baulichen Anlagen wurde bereits am 25.01.2022 im Kenntnisgabeverfahren beantragt.
Kein Mitglied des Gemeinderats hat bis zum Ablauf des 30.05.2022 dem Beschlussvorschlag widersprochen.
Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig positiv zur Genehmigung an das Landratsamt Ortenaukreis weiter und stimmt der Befreiung der Festsetzung des B-Plans „Mühlfeld“ zur Überschreitung der Baugrenze zu.


Vergabe eines Baugrundstückes im Neubaugebiet „Kleinfeldele III“ Kürzell — Nachrücker der 1. Vergaberunde
Nach Neufassung der Vergaberichtlinien für Baugrundstücke entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung über die Reservierung und den Verkauf von Baugrundstücken. 
Kein Mitglied des Gemeinderats hat bis zum Ablauf des 30.05.2022 dem Beschlussvorschlag widersprochen.
Der Gemeinderat stimmt der Reservierung und dem Verkauf des folgenden Baugrundstückes gemäß den Vorgaben der Bauplatzvergaberichtlinie an den entsprechenden Bewerber – gemäß Rangliste – zu: Rang 9: FlStNr. 5566 mit 654 qm zum Verkaufspreis von 183.120,- €


Zusammenlegung der Kiesgruben „Alter Rohrkopf“ (Blatt See) und Vältinsschollen; Stellungnahme zu ergänzten Planunterlagen
Das Landratsamt Ortenaukreis, Untere Wasserbehörde, hat der Gemeinde die ergänzenden Antragsunterlagen zur Zusammenlegung der genannten Kiesgruben überlassen. Die Verfahren zur Zusammenlegung und zur Verlegung der Gewässerverbindung zwischen dem Blatt See und dem Durchgehenden Altrheinzug wurden zu einem Verfahren zusammengefasst.
Die Gemeinde hat mit Beschlussfassung vom 15.06.20 Stellung genommen:
Der Gemeinderat hat dem Abbau des Zwischendamms sowie den im wasserrechtlichen Verfahren gestellten Anträgen mehrheitlich zugestimmt und dem Landratsamt Ortenaukreis vorgeschlagen die Genehmigung zu erteilen.
Der Gemeinderat hat gegen die geplante Verlegung der Gewässerverbindung zwischen dem Blatt See und dem Durchgehenden Altrheinzug keine Einwände geltend gemacht.
Die Änderung im vorliegenden Verfahren liegt in der Zusammenlegung der beiden Verfahren (Zusammenlegung der beiden Seen und Gewässerverbindung zum Durchgehenden Altrheinzug) zu einem Verfahren.
Weiterhin wurde die Gewässeranbindung des Blatt Sees Ichenheim an den Durchgehenden Altrheinzug so geplant, dass das Niveau des Grundwassers gehalten wird und eine Fischtreppe vorgesehen ist.
Der Gemeinderat hat die vorliegenden ergänzenden Antragsunterlagen zur Kenntnis genommen und die Zustimmung vom 15.06.20 bestätigt.


Vergabe zur Anfertigung und Montage eines Brückengeländers an der mittleren Mühlbachbrücke in der Mühlstraße
Das Brückengeländer an der mittleren Mühlbachbrücke in der Mühlstraße entspricht nicht mehr den Mindestanforderungen für Brückengeländer. Durch die Längsverstrebung des Geländers gilt besonders für Kinder die Gefahr, im unteren Bereich des Geländers durchzurutschen oder durch Besteigen der Längsstrebe über das Geländer klettern zu können. Des Weiteren ist für eine Brücke mit Radverkehrsnutzung eine Mindest-Geländer Höhe von 1,30m erforderlich, welche in der Bestandsituation mit einer Höhe von 92 cm nicht erfüllt werden kann.
In der Haushaltsplanung 2022 wurden 22.000 € für die Erneuerung des Geländers genehmigt. Es wurden von der Gemeinde drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Durchführung der Arbeiten zur Anfertigung und Montage des Brückengeländers zum Betrag von 18.049,50 € (netto) an die Fa. Bucher Metallbau GmbH vergeben.