Das neue Rathaus Meißenheim ist seit März 2017 Sitz der Hauptverwaltung.

Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 26.07.2021

In seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2021 hat der Gemeinderat über verschiedene Themen beraten. Lesen Sie nachfolgend das Ergebnis dieser Beratungen:

Information über die in den nichtöffentlichen Sitzungen am 28.06. und 05.07. gefassten Beschlüsse
In der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 05.07.21 wurde folgender Beschluss gefasst: Abschluss eines Ing. Vertrags zur Tragwerksplanung zur Sanierung und Erweiterung des Ev. Kindergartens Meißenheim

Architekt F. Gässler benötigt für die Tragwerksplanung der Bauarbeiten am Ev. Kindergarten Meißenheim die Unterstützung eines Baustatikers. Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Verwaltung einen Ing. Vertrag zur Tragwerksplanung unter den genannten Rahmenbedingungen abzuschließen.

8. Änderung des Bebauungsplans Mühlfeld als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Im Bebauungsplan Mühlfeld waren im nordwestlichen Bereich 12 Bauplätze für eine eingeschossige Bungalow-Bauweise mit flachgeneigtem Dach ausgewiesen. Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1970 ist im Hinblick auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden nicht mehr zeitgemäß. Um den Bauherren eine Nachverdichtung durch Neubau oder Aufstocken des Gebäudes zu ermöglichen, soll für einen Teilbereich eine max. eingeschossige Bebauung mit einer Dachneigung bis max. 36° ausgewiesen werden. Daraus ergibt sich eine Erhöhung der Wand- und Firsthöhe. Die bisher festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 bleibt unverändert.
Weiterhin werden die Bebauungsvorschriften aktualisiert. Der zeichnerische Teil bleibt von dieser Änderung unberührt. Die Baugrenzen und Baulinien gelten unverändert weiter. Auch der einzuhaltende Gewässerrandstreifen entlang des Hechtgrabens ist gemäß § 38 WHG Abs. 4 i.V.m. § 29 Abs. 2 und 3 WG unverändert einzuhalten.
Der Gemeinderat hat den Grundsatzbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplans „Mühlfeld“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst, den Planentwurf gebilligt und die Verwaltung beauftragt die Offenlage sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Vergabe der Arbeiten zur Errichtung / Umbau der Bushaltestelle beim „Entenköpfer“, Hauptstr. 43, als barrierefrei
Die Baumaßnahme wurde nach VOB ausgeschrieben. Drei Angebote sind eingegangen. Der Gemeinderat hat den Zuschlag für die Arbeiten zum Umbau der Bushaltestelle beim Entenköpfer, Hauptstr. 43, an die Fa. Schöpf in Oberharmersbach zu einem Angebotspreis von 66.291,47 € (brutto) erteilt.

Aufnahme eines Förderdarlehens zur Finanzierung der Baumaßnahme Kindergarten Arche Noah in Meißenheim
Der Gemeinderat hat beschlossen zur Finanzierung eines Teils der Aufwendungen für die Sanierung und Erweiterung des Ev. Kindergartens in Meißenheim zwei Förderdarlehen bei der KfW aufzunehmen.
Für den Neubau eines Effizienzgebäudes 55 werden 708.000 €, für die Sanierung des Bestandsgebäudes zum Effizienzgebäude 70 werden 300.000 €, jeweils mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren aufgenommen.
Die Darlehen werden zu den tagesaktuellen Konditionen aufgenommen. Derzeit werden beide Darlehen zu einem Negativzins angeboten.

Verschiedenes
Die Bevölkerung wird eingeladen zur öffentlichen Sitzung zum Thema Waldwirtschaft an der Waldhütte Kürzell am 28.07. um 18.00 Uhr.