Das neue Rathaus Meißenheim ist seit März 2017 Sitz der Hauptverwaltung.

Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 25.09.2023

In seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2023 hat der Gemeinderat über verschiedene Themen beraten. Lesen Sie nachfolgend das Ergebnis dieser Beratungen:


Information über die in der nichtöffentlichen Sitzung am 17.07. gefassten Beschlüsse

Im Rahmen der Kassenprüfung für das Jagdjahr 2022/2023 gab es keine Beanstandungen. Der Überschuss beträgt insgesamt 18.925,08 €. Der Gemeinderat setzt die Rücklagen für die Instandhaltung der Wald- und Feldwege sowie für Ökologie zugunsten landwirtschaftlicher Flächen im Pachtgebiet ein.

Sechs Antragssteller haben die Auszahlung des gesetzlich zustehenden Anteils beantragt. Da der Anteil am Reinertrag je Jagdgenosse unter 15 € liegt, erfolgt gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung zum jetzigen Zeitpunkt keine Auszahlung. Diese wird fällig, wenn der Betrag durch Zuwachs mindestens 15 € erreicht hat.

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass vor Auskehrung die Eigentumsverhältnisse nachgewiesen werden müssen.


Bebauungsplan „Oberrot-Süd-Meißenheim“

Mit dem Bebauungsplan Oberrot der Gemeinde Neuried werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Gewerbebetriebes Kopf, Landmaschinen auf den Betriebsflächen des ehemaligen Betonwerks Pies geschaffen. Der Bebauungsplan erweitert die gewerbliche Fläche geringfügig über die Gemeindegrenze Neuried auf die Gemarkung des Ortsteils Kürzell. Es werden private Grünflächen für Reitplatz, Pferdekoppeln, Nutzgärten und Schutzgrün ausgewiesen.

Der Gemeinderat hat über die im Rahmen der ersten Offenlage eingegangenen Anregungen beraten und die Durchführung einer zweiten Offenlage beschlossen.


Bebauungsplan „Kleinfeldele II“ – 2. BA, Gemeinde Meißenheim, OT Kürzell als B-Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Der Bebauungsplan Kleinfeldele II – erster Bauabschnitt wurde 2008 rechtskräftig und 2010 redaktionell bereits einmal geändert. Im Jahr 2008 wurde ein Teil des Geltungsbereichs nicht in Kraft gesetzt. Inzwischen besteht von zwei Grundstückseigentümern Interesse zur baulichen Nutzung, so dass der südwestliche Bereich als Bebauungsplan Kleinfeldele II – zweiter Bauabschnitt überplant wird. Der Geltungsbereich umfasst ca. 0,57 ha. Mit der Ausweisung dieser Fläche wird die Innenentwicklung gestärkt und einer Außenentwicklung entgegengewirkt.

Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan Kleinfeldele II – 2. Bauabschnitt als Satzung nach § 10 BauGB beschlossen.