Das neue Rathaus Meißenheim ist seit März 2017 Sitz der Hauptverwaltung.

Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 24.01.2022

In seiner öffentlichen Sitzung am 24.01.2022 hat der Gemeinderat über verschiedene Themen beraten. Lesen Sie nachfolgend das Ergebnis dieser Beratungen:


Information über die in der nichtöffentlichen Sitzung am 29.11.21 gefassten Beschlüsse

Vertrag für die Lieferung von Erdgas durch Badenova vom 01.01.-31.12.2022

Der Gemeinderat hat der Sonderkündigung vom 09.11.2021 für die Abnahmestellen in der Schule und Festhalle Meißenheim sowie für die Feuerwehr Meißenheim und der Vertragsänderung nachträglich zugestimmt und die Verwaltung beauftragt im Jahr 2022 eine freihändige Vergabe ab dem Zeitpunkt 01.01.2023 durchzuführen.

ESC – Energiesparcontracting; Information über die abgeschlossene Maßnahme

Der Geschäftsführer der Firma E1 Energiemanagement GmbH, Herr Pietzner hat über die abgeschlossenen Maßnahmen in Zusammenhang mit Energiesparcontracting informiert. Dies waren die Umstellung der Straßenbeleuchtung in Meißenheim und Kürzell auf LED Leuchtmittel, die energetischen Sanierungsmaßnahmen in der Förderschule Ried, der Unditz Halle Kürzell, in der Friederike-Brion-Grundschule und in der Turn- und Festhalle Meißenheim.

Das Projekt wurde von der DENA – Deutsche Energie Agentur mit dem Energy Efficiency Award ausgezeichnet.

Übertragung der Aufgabe der Gutachterausschüsse von den benachbarten Gemeinden auf die Stadt Lahr

Der Gemeinderat hat der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe des Gutachterausschusses auf die Stadt Lahr zugestimmt. Für die Gemeinde Meißenheim wurden Max Schnebel und Christian Maurer als Mitglieder des neu zu bildenden Gutachterausschusses vorgeschlagen.

Genehmigung zur Annahme von Spenden

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Die Einwerbung und die Entgegennahme darf ausschließlich durch den Bürgermeister erfolgen. Es wird jährlich ein Bericht erstellt mit welchem die Spender, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Eine Fertigung des Berichts erhält die Rechtsaufsichtbehörde.

Der Gemeinderat hat die Annahme der Spenden nach § 78 Abs. 4 GemO genehmigt.