Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 20.09.2021
In seiner öffentlichen Sitzung am 20.09.2021 hat der Gemeinderat über verschiedene Themen beraten. Lesen Sie nachfolgend das Ergebnis dieser Beratungen:
Information über die in der nicht öffentlichen Sitzung am 26.07. gefassten Beschlüsse
Vereinfachte Umlegung nach § 82 des Baugesetzbuches für das Gebiet des Bebauungsplanes „Kleinfeldele III“ in Kürzell.
Um für die Flächen im Gebiet des Bebauungsplans Kleinfeldele 3 in Kürzell eine bauliche Nutzung zu ermöglichen, ist es erforderlich, die Grundstücke durch Umlegung neu zu ordnen.
Am 26.07. hat der Gemeinderat beschlossen … die vereinfachte Umlegung gemäß § 82 Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung für folgende Flurstücke der Gemarkung Kürzell Flurstück Nr. … durchzuführen.
Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, allen Beteiligten einen Ihre Rechte betreffenden Auszug aus dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung zuzustellen.
Antrag zur Sanierung der Kläranlage Meißenheim
Frau Dr. Ing. Knocke sowie Ing. Mario Bitsch vom Büro Weber Ing. haben die Anwesenden über die Planung zur Sanierung der Kläranlage in Meißenheim informiert.
Die Kläranlage Meißenheim wurde vor 40 Jahren in Betrieb genommen und seither instandgehalten und genutzt. Die Kläranlage weist zwar einen insgesamt guten Bauwerkszustand auf, aufgrund des Alters und der geänderten Anforderungen an die Reinigungsleistung muss die Anlage grundlegend saniert werden.
Im Rahmen der Leistungs- und Zustandsbewertung wurden die Leistungsfähigkeit sowie der bauliche, maschinentechnische und elektrotechnische Zustand der Kläranlage bewertet. Mit dem Konzept von Weber Ingenieure wurden Optimierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen. Der Investitionsbedarf für einen Erhalt und Weiterbetrieb der Kläranlage Meißenheim wurde dargestellt.
Die Kläranlage Meißenheim mit einer Ausbaugröße von 3.500 EW-Werten wurde 1981 in Betrieb genommen und wird seither ohne wesentliche verfahrenstechnische Änderungen betrieben. Der anfallende Klärschlamm wird zur Kläranlage Schuttern des AWV Friesenheim transportiert und dort stabilisiert.
Die Kläranlage Meißenheim weist im Allgemeinen einen guten Bauwerkszustand der Becken und Gerinne auf. Die Anlage ist sehr gut gepflegt. Dem Alter der Bauwerke entsprechend sind an einigen Stellen Arbeiten zur Betonsanierung notwendig. Des Weiteren ist das Betriebsgebäude für heutige Anforderungen zu klein.
Neben den Bauwerken besteht ein weiterer großer Teil des Investitionsbedarfs im Bereich der maschinentechnischen Ausrüstung. Die vorhandenen Anlagenteile haben ihren durchschnittlichen Nutzungszeitraum überschritten.
Im Bereich der biologischen Stufe ist insbesondere eine verfahrenstechnische Optimierung der Belüftung erforderlich, die eine Reihe von lnvestitionsmaßnahmen nach sich zieht.
Die elektrische und elektrotechnische Ausrüstung zur Spannungsversorgung und Prozesssteuerung entspricht nicht dem Stand der Technik. Ein zentrales Prozessleitsystem ist nicht vorhanden. Auch hier ist die durchschnittliche Nutzungsdauer deutlich überschritten. Eine vollständige Erneuerung der elektrischen und elektrotechnischen Ausstattung wird empfohlen.
Insgesamt ergibt sich für die Kläranlage Meißenheim ein Investitionsbedarf der derzeit auf 3,9 Mio € einschließlich Nebenkosten und MWSt. geschätzt wird. Bei einer langfristigen personellen Zusammenarbeit zwischen den Kläranlagen Meißenheim und Schuttern könnte auf einen Ausbau des Betriebsgebäudes verzichtet werden. In diesem Fall könnten Labor, Sanitärbereich etc. der Kläranlage Schuttern genutzt werden, sodass die Kläranlage Meißenheim ihr Betriebsgebäude nicht ausbauen müsste. In diesem Fall würden die Kosten für eine Aufstockung und Renovierung des Betriebsgebäudes wegfallen. Die Gesamtkosten würden sich um 1,1 Mio € reduzieren.
Der Gemeinderat hat das Konzept zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Kläranlage Meißenheim inkl. der personellen Zusammenarbeit mit dem AWV Friesenheim weiter zu verfolgen.
Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Meißenheim mit Eigenbetrieben
Rechnungsamtsleiterin Schwarz hat den Rechenschaftsbericht 2019 sowie die Unterlagen zur Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2019 vorgestellt.
Insgesamt schließt das Jahr 2019 mit einem sehr positiven Ergebnis ab. In Betrachtung der „freien Spitze“ ist eine positive Entwicklung abzusehen. Die FAG-Zulagen nehmen auf Grund der steigenden Einwohnerzahl zu, die Gewerbebetriebe bauen im Ortsgebiet weiter aus und werden leistungsfähiger und die Ausgaben gerade im Bereich des Verwaltungs- und Betriebsaufwands konnten reduziert werden.
Im Vermögenshaushalt ist allerdings zu berücksichtigen, dass die begonnenen Maßnahmen im folgenden Haushaltsjahr fortgeführt und entsprechend abgeschlossen werden müssen. Der Abgang auf Haushaltsreste stellt daher nur eine Verschiebung in ein folgendes Haushaltsjahr dar.
Im Laufe des Jahres 2019 wurden in der Finanzverwaltung die Vorarbeiten für die Umstellung des kameralen Haushaltsrechts auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht durchgeführt. Mit dem Abschluss des Jahres 2019 konnte die Übernahme in das NKHR 2020 erfolgen. Als abschließende Arbeit bleibt noch die Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 die voraussichtlich im Herbst 2021 fertig gestellt werden kann.
Gemäß § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat der Gemeinderat das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 für die Gemeinde und die Eigenbetriebe der Gemeinde festgestellt.
Bauplatzvergaberichtlinien
Die bestehenden Richtlinien zur Vergabe von Bauplätzen wurden im Jahr 2016 beschlossen. Entsprechend der damals üblichen Praxis erfolgte die Vergabe von Bauflächen auch in Meißenheim nach dem Einheimischen-Modell. Dieses wurde durch den Europäischen Gerichtshof kritisch bewertet und an die Einhaltung bestimmter Bedingungen geknüpft.
Insbesondere wäre die Vergabe von Bauflächen an Einheimische zu einem vergünstigen Preis ohne weitere Berücksichtigung von sozialen Gesichtspunkten, wie z.B. des Vermögens bzw. des Einkommens nicht mit höherrangigem EU-Recht vereinbar.
Der vorliegende Entwurf berücksichtigt die Leitlinien auf welche sich die EU-Kommission und das Bundesministerium des Inneren und für Bau verständigt haben. Der Gemeinderat wird in einer der nächsten Sitzungen nochmals darüber beraten.