Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 17.10.2022
In seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2022 hat der Gemeinderat über verschiedene Themen beraten. Lesen Sie nachfolgend das Ergebnis dieser Beratungen:
Information über die in der nichtöffentlichen Sitzung am 26.09. gefassten Beschlüsse
In der nicht öffentlichen Sitzung am 26.09. hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:
Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs für den Bauhof: Der Gemeinderat beschließt … die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die Ersatzbeschaffung eines Pritschenkombis.
Abschluss von Vereinbarungen zum Abbau des Zwischendamms beim Vältinsschollensee und zur Entschädigung für die Gemeinde Meißenheim:
Die Fa. Rhein-Main Kies und Splitt GmbH RMKS betreibt seit Jahrzehnten den Abbau von Kies und Sand im Vältinsschollensee. Zwischen der Fa. und der Gemeinde besteht ein Pachtvertrag vom 12.03.1999 mit Änderungen und Ergänzungen in den Folgejahren.
Das Abbaukonzept der Fa. Rhein-Main Kies und Splitt GmbH RMKS sieht vor, dass der Zwischendamm zwischen dem Vältinsschollensee und dem Blatt See in den kommenden Jahren abgebaut wird. An dem Konzept sind die Firmen Rhein-Main Kies und Splitt GmbH RMKS und Blatt sowie die Gemeinden Neuried und Meißenheim beteiligt.
Zur Regelung der Rechte und Pflichten könnte der 4-Parteien-Vertrag abgeschlossen werden.
- Der Gemeinderat nimmt den 4-Parteien-Vertrag zum Abbau des Zwischendamms zur Kenntnis und beauftragt … Bürgermeister A. Schröder diesen zu unterzeichnen.
- Der Gemeinderat nimmt die Vereinbarung mit der Fa. Rhein-Main Kies und Splitt GmbH RMKS über eine zusätzliche Entschädigung zur Kenntnis und beauftragt … Bürgermeister A. Schröder diese zu unterzeichnen.
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Dreschschopf III“, im Ort Kürzell
als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan „Sondergebiet Tourismus + Landwirtschaft Europa-Farm“ wurde 2013 rechtskräftig. Nachdem die Umsetzung der geplanten Europa-Farm nicht, wie ursprünglich geplant, erfolgt ist, wurde der westliche Teil des Planungsgebiets als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Mit dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Dreschschopf III“ sollen der noch verbliebene Teil des ehemaligen Europa-Farm-Areals neu überplant sowie Teilbereiche des rechtskräftigen Bebauungsplans „Tiergarten II“ miteinbezogen werden.
Die bereits vorhandene Erschließungsstraße „Auf dem Pfahl“ wird zur Erschließung des „Gewerbegebiets Dreschschopf III“ in östlicher und dann in südlicher Richtung weitergeführt, wo sie mit einer Wendeplatte endet. Vom Ende der Wendeplatte erfolgt ein Anschluss für Radfahrer und Fußgänger über einen geplanten Rad- und Fußweg an den südlich des Entwässerungsgrabens verlaufenden Wirtschaftsweg.
Der Gemeinderat hat den Planentwurf gebilligt und die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Dreschschopf III“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB und die Durchführung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Bebauungsplan „Lahrer Straße“ im Ort Meißenheim
als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den Bereich mit ca. 0,78 ha nordöstlich der Lahrer Straße bzw. südöstlich der Hauptstraße, in der Ortslage von Meißenheim.
Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1, da mit der Ausweisung von Baufenstern Wohnraum im Innenbereich geschaffen werden kann. Mit diesem Bebauungsplan wird die Innenentwicklung gestärkt, indem im Dörflichen Wohngebiet die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ermöglicht wird.
Es ist geplant, angelehnt an die Ausweisung im Flächennutzungsplan, das gesamte Planungsgebiet als Dörfliches Wohngebiet auszuweisen. Damit soll die dörfliche Struktur dieses Planungsgebiets mit einem Nebeneinander von Wohnungen, Nebenerwerbslandwirtschaft und nichtstörendem Gewerbebetrieb gewahrt werden.
Der Gemeinderat hat die vorgetragenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie von Privaten abgewogen, den überarbeiteten Planentwurf gebilligt und den Bebauungsplan „Lahrer Straße“ als Satzung nach § 10 BauGB beschlossen.
Vergabe von Baugrundstücken im Neubaugebiet „Kleinfeldele III“ in Kürzell
Für die zweite Vergaberunde im Neubaugebiet „Kleinfeldele III“ in Kürzell wurden sieben Bauplätze ausgeschrieben. Bei der Gemeinde gingen 30 vollständige Bewerbungen ein. Die Auswahl der Bewerber und die Zuweisung der Grundstücke erfolgt nach Vorgaben der Vergaberichtlinie unserer Gemeinde.
Der Gemeinderat hat der der Reservierung und dem Verkauf der Baugrundstücke gemäß den Vorgaben der Bauplatzvergaberichtlinie an die entsprechenden Bewerber zugestimmt.
Waldwirtschaftsplanung
Revierleiter Hepfer hat über die stark gestiegene Nachfrage nach Brennholz lang informiert. Das Brennholz wird im Jahr 2022 in ortsüblichen Mengen über eine Versteigerung veräußert.
Vertrag über die Anlage eines gärtnergepflegten Grabfelds für den Friedhof Meißenheim
Der Gemeinderat hat den Vertrag zur Anlage eines gärtnergepflegten Grabfelds gebilligt.
Gebührenkalkulationen Wasser und Abwasser 2022/2023
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Kalkulation für die Wasser- und Abwassergebühren im Zweijahresrhythmus durchzuführen. Mit dieser Aufgabe wurde die Firma Allevo Kommunalberatung beauftragt.
Die Wasserverbrauchsgebühr im Jahr 2021 lag bei 2,42 €/m³.
Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 wie folgt festgesetzt:
Wasserverbrauchsgebühr 2,53 €/m³
Grundgebühr
QN 2,5 Q₃4 1,00 € / Monat
QN 6 Q₃10 2,40 € / Monat
QN 10 Q₃16 4,00 € / Monat
QN 15 Q₃25 6,00 € / Monat
Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Die Schmutzwassergebühr im Jahr 2021 lag bei 2,78 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr bei 0,22 €/m².
Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für die Jahre 2022 und 2023 wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr
01.01.2022 bis 31.12.2022 3,00 €/m³
01.01.2023 bis 31.12.2023 3,00 €/m³
Niederschlagswassergebühr
01.01.2022 bis 31.12.2022 0,13 €/m²
01.01.2023 bis 31.12.2023 0,13 €/m²