Das neue Rathaus Meißenheim ist seit März 2017 Sitz der Hauptverwaltung.

Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 17.07.2023

In seiner öffentlichen Sitzung am 17.07.2023 hat der Gemeinderat über verschiedene Themen beraten. Lesen Sie nachfolgend das Ergebnis dieser Beratungen:


Information über die in der nichtöffentlichen Sitzung am 12.06.23 gefassten Beschlüsse

Der Gemeinderat hat in der nicht öffentlichen Sitzung am 19.06. folgendes beschlossen:

Info über den Stand der Gespräche zur Veräußerung eines Gewerbebauplatzes … in Kürzell

Der Gemeinderat nimmt die Änderungen … zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des Kaufvertragsentwurfs einen Notartermin abzustimmen und das betreffende Grundstück zu den verhandelten Konditionen zu veräußern.


Ausschreibung der Ing. Leistungen für die Sanierung der Kläranlage Meißenheim

Der Betrieb der Kläranlage ist für den Zeitraum bis 2038 genehmigt mit der Auflage, dass die Maßnahmen zur Sanierung umgesetzt werden. Die Gemeinde Meißenheim arbeitet personell mit dem AWV Friesenheim zusammen.

Der AWV hat ein Suchverfahren durchgeführt und die freiberufliche Leistung zur Ausschreibung der Ing. Leistungen für die Baumaßnahme an einen zertifizierten Vergabeberater vergeben. Ziel des jetzigen Ausschreibungsverfahrens ist die Beauftragung eines Ing. Büros zur Planung, Ausschreibung, Vergabe und Begleitung der Arbeiten zur Sanierung der KA Meißenheim in einem Preis- Leistungswettbewerb. Der Gemeinderat hat die Bewertungskriterien festgelegt nach welchen die Ing. Leistungen zu vergeben sind.

Der geschätzte Gesamtauftragswert der benötigten Planungsleistungen zur Sanierung der Kläranlage Meißenheim übersteigt den Schwellenwert von 215.000 € (netto) nach der EU-Verordnung 2021/1950-1951 von 10. November 2021. Nach Erreichen des Schwellenwertes müssen Aufträge europaweit unter Berücksichtigung zwingend anzuwendender Ausschreibungsverfahren und Bekanntmachungsmuster ausgeschrieben werden.

Die Ausschreibung der Ing. Leistungen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, in welchem zunächst die Leistungen ausgeschrieben werden, so dass sich Ing. Büros für die Leistung bewerben können.

Im zweiten Schritt werden mit geeigneten Büros Gespräche geführt um die Leistung zu klären und zu bewerten. Die Bewertung erfolgt durch ein Bewertungsgremium. Der Gemeinderat hat dieses Bewertungskriterium bestellt.

Für die Bewertung der Bewerber wurde ein detailliertes Bewertungsschema ausgearbeitet. Es wurden Mindest- und Ausschlusskriterien erstellt. Zudem wurden entsprechende Auswahlkriterien erarbeitet.

Der Zuschlag hat zwingend auf das am besten bewertete Angebot zu erfolgen.

Das Angebot des jeweiligen Bestbieters wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Gemeinderat ist an das Bewertungsergebnis gebunden.

Die Durchführung des VgV-Verfahrens erfolgt durch den Abwasserverband Friesenheim. Die Kosten des Vergabeberaters 22.015,00 € (brutto) werden von der Gemeinde Meißenheim erstattet.


Bebauungsplan „Areal Altes Rathaus“, Gemeinde Meißenheim, als B-Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung auf dem Areal des Alten Rathauses ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Anlass der Planung war ein städtebaulicher Wettbewerb, den die Gemeinde Meißenheim 2017 durchgeführt hat.

Mit der Überplanung des Areals kann in der Ortsmitte Wohnraum geschaffen und ein wesentlicher Beitrag zur Innenentwicklung geleistet werden. Grundlage des städtebaulichen Planungswettbewerbs waren vier Gebäudekörper, welche sich zu einem Ensemble gruppieren und über einen öffentlichen Erschließungsweg verbunden werden. Der Schwerpunkt soll auf seniorengerechten, barrierefreien Wohneinheiten liegen. Es soll ein neues Quartier mit Wohnraum für „Jung und Alt“ entstehen, wobei der Schwerpunkt im Bereich der älteren Generation gesehen wird, hierfür sind zwei Gebäudekomplexe eingeplant. In einem weiteren Gebäude soll eine ambulant betreute Wohngruppe eingerichtet werden, auch soll in einem der Gebäude die Möglichkeit zur Unterbringung einer Arztpraxis gegeben sein. Im rückwärtigen Bereich wird für ältere Menschen sowie für Familien eine Freifläche als Treffpunkt für alle Generationen geschaffen.

Der Gemeinderat hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

Der Bebauungsplan beinhaltet das alte Rathausgebäude, das alte Feuerwehrgebäude sowie ein Wohnhaus, das bisher zur Kinderbetreuung genutzt wurde. Die Fläche ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schwanau-Meißenheim als gemischte Baufläche sowie Gemeinbedarfsfläche „Rathaus und Feuerwehr“ sowie als Grünfläche ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan wird nach Rechtskraft des Bebauungsplans berichtigt.

Für das Planungsgebiet wurde im Hinblick auf die neue Landesbauordnung die Anzahl der auf dem Grundstück zu schaffenden Stellplätze mit 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit festgesetzt. Abweichend von der LBO wird für die Wohnungen für Senioren bzw. für die ambulant betreute Wohngruppe die Stellplatzzahl auf 0,5 reduziert. Da viele ältere Menschen oftmals über kein Fahrzeug mehr verfügen, erscheint diese Reduzierung begründet. Die notwendigen Stellplätze für das Areal sollen in einer Tiefgarage hergestellt werden, um das Areal im Wesentlichen autofrei und mit möglichst großen Grünbereichen zu gestalten.


Nutzung einer Fläche zum ökologischen Ausgleich im Rahmen der Auskiesung des Vältinsschollensees

Der Bezirksbeirat hat am 19.10.2020 über die Nutzung einer Fläche im Gewann Brunnwassergrund zum ökologischen Ausgleich im Rahmen der Auskiesung des Vältinsschollensees beraten. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Baggerseen Ichenheim und Meißenheim.

Das von den beteiligten Firmen beauftragte Ing. Büro Spang, Fischer, Natschka hat den Antrag zur dauerhaften Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Waldfläche ausgearbeitet, welcher mit den Vertretern der zuständigen Behörden besprochen worden ist.

Es ist vorgesehen auf der Fläche einen lichten Wald anzulegen. Es wird eine Kombination aus einem Wald mit wertvollen Laubbaumarten (wertvolles Laubstammholz in 60-70 Jahren) vorgeschlagen.

Die Kosten für die Aufforstung der Maßnahme würde die Firma Rhein-Main Kies und Splitt GmbH RMKS tragen. Dabei handelt es sich um den Aufwand für die Aufforstung inkl. Ersatz-bepflanzung innerhalb der ersten drei Jahre. Die Pflegemaßnahmen für einen Zeitraum von 20 Jahren könnten im Rahmen der Waldbewirtschaftung durch die Gemeinde ausgeführt werden. Der Aufwand wird durch Rhein-Main Kies und Splitt GmbH RMKS erstattet.

Die Fruchtnutzung, insbesondere auch der Holzeinschlag erfolgt zu gegebener Zeit durch die Gemeinde.

Der Aufwand für die Aufforstung und die Pflege wird mit einer einmaligen Ablösung von 60.000 € abgegolten.


Vergabe von Baugrundstücken im Neubaugebiet „Kleinfeldele III“ in Kürzell – 3. Vergaberunde

Nach Neufassung der Vergaberichtlinien für Baugrundstücke entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung über die Reservierung und den Verkauf von Baugrundstücken. Für die 3. Vergaberunde im Neubaugebiet „Kleinfeldele III“ in Kürzell wurden fünf Bauplätze ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist für Interessenten endete am 16.06.2023.

Die Auswahl der Bewerber und die Zuweisung der Grundstücke erfolgt nach Vorgaben der Vergaberichtlinie unserer Gemeinde. Demnach werden die Bewerber anhand ihrer erreichten Punktzahl in einer Rangfolge geordnet. Je mehr Punkte ein Bewerber hat, desto höher ist sein Ranglistenplatz. Entsprechend des Ranglistenplatzes werden die Grundstücke dann zugewiesen.

Der Gemeinderat hat der Reservierung und dem Verkauf der Baugrundstücke gemäß den Vorgaben der Bauplatzvergaberichtlinie zugestimmt.