Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 11.10.2021
In seiner öffentlichen Sitzung am 11.10.2021 hat der Gemeinderat über verschiedene Themen beraten. Lesen Sie nachfolgend das Ergebnis dieser Beratungen:
Bürgerbegehren „Soll die Gemeinde Meißenheim auf die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung einer „Anlage zur Verwertung biogener Reststoffe“ im Gebiet „Auf dem Grund“ verzichten?“
Anhörung der Vertrauenspersonen
Rechtsgrundlage für die Durchführung eines Bürgerbegehrens ist § 21 Gemeindeordnung (GemO). Die Vertrauenspersonen, Frau Coch und Herr Lehmann, haben ihre Stellungnahme zum Thema vorgetragen.
Beratung und Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Am 19.08.21 wurde bei der Gemeindeverwaltung ein Bürgerbegehren i.S. § 21 Gemeindeordnung (GemO) eingereicht. Die Unterzeichnenden beantragen einen Bürgerentscheid nach § 21 Absatz 3 der Gemeindeordnung zu folgender Fragestellung: „Soll die Gemeinde Meißenheim auf die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung einer „Anlage zur Verwertung biogener Reststoffe“ im Gebiet „Auf dem Grund“ verzichten?“
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass das Bürgerbegehren zulässig ist.
Soweit der Gemeinderat die Aufhebung bzw. Änderung des Grundsatzbeschlusses zur Bauleitplanung beschließen würde, mit der Folge, dass im Bereich „Auf dem Grund“ keine Anlage zur Verwertung biogener Reststoffe genehmigungsfähig wäre, wäre das Bürgerbegehren gegenstandslos geworden. Der Bürgerentscheid würde entfallen. (§ 21 Abs. 4 Satz 3 GemO).
Der Gemeinderat hat beschlossen den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem Grund“ vom 28.06.21 nicht aufzuheben.
Festlegung des Abstimmungstages
Der Gemeinderat hat den Abstimmungstag auf den 12.12.2021 festgelegt.
Information über die in der nicht öffentlichen Sitzung am 20.09.21 gefassten Beschlüsse
Abschluss eines Ing. Vertrags zur Bauleitplanung „Auf dem Grund“ für die Erweiterung der Kläranlage Meißenheim sowie für eine Pferde-Dung-Fermentier-Anlage
Das Planungsbüro Fischer aus Freiburg hat der Verwaltung eine Honorarermittlung für die Bauleitplanung „Auf dem Grund“ vorgelegt. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Erweiterung der Kläranlage Meißenheim und für die Errichtung einer Pferdedungfermentieranlage festgelegt werden.
Rechtsgrundlage für den Ing. Vertrag sind die §§ 17 ff HOAI. Die Honorarermittlung orientiert sich an den Vorgaben der HOAI. Das Honorar erscheint angemessen.
Der Gemeinderat beauftragt … Bürgermeister A. Schröder den Honorarvertrag entsprechend den genannten Eckdaten abzuschließen.
Im Vertrag soll vereinbart werden, dass nur die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet werden insbesondere, dass abhängig vom Ergebnis des Bürgerbegehrens ggf. die Fläche der Pferdedungfermentieranlage nicht berücksichtigt wird.
Abschluss eines Ing. Vertrags zur Herstellung des Bauabschnitts 1 des Radwegs zwischen Meißenheim und Ichenheim
Die Ing. Leistungen bis inkl. der Genehmigungsplanung sind weitgehend erbracht. Das Projekt ist im Bauabschnitt 1 baureif. Für die Ing. Leistungen zur Umsetzung der Maßnahme muss ein Ing. Vertrag abgeschlossen werden.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung … mit dem Büro Boos Ing. einen Vertrag für die Ing. Leistungen der Leistungsphasen 5 – 9 des Bauabschnitts 1 des Radwegs Meißenheim – Ichenheim entsprechend den genannten Eckdaten abzuschließen.
Erneute Verlängerung der Bauverpflichtung für das FlStNr. …
Grundstücke im Bereich des Neubaugebietes Hellersgrund Teil C wurden mit einer Bauverpflichtung von 3 Jahren veräußert.
Der Gemeinderat folgt … der Empfehlung des Bauausschusses keine Verlängerung der Bauverpflichtung zu gewähren. Die Bauverpflichtung muss somit zum 15.11.2021 erfüllt sein.
8. Änderung des Bebauungsplans „Mühlfeld“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Die Eigentümer eines Grundstücks in der Blumenstraße in Meißenheim planen die Errichtung eines Wohnhauses. Um das Grundstück bebauen zu können und eine optimale Ausnutzung der Bauflächen zu erhalten, ist die Änderung des Bebauungsplanes „Mühlfeld“ notwendig.
Der Gemeinderat hat die Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie von Privaten abgewogen, den Planentwurf gebilligt und die 8. Änderung des Bebauungsplans „Mühlfeld“ als Satzung nach § 10 BauGB beschlossen.
Vergabe der Arbeiten zum Bau eines Radweges entlang der L 104 zwischen Meißenheim und Ichenheim, Bauabschnitt I, Meißenheim
Der Gemeinderat hat den Zuschlag für die Arbeiten zum Bau des Radweges entlang der L104 Ichenheim – Meißenheim, Bauabschnitt I, an die Firma Trenkle aus Kippenheim zum Angebotspreis von 268.505 € (brutto) erteilt.