Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 08.11.2021
In seiner öffentlichen Sitzung am 08.11.2021 hat der Gemeinderat über verschiedene Themen beraten. Lesen Sie nachfolgend das Ergebnis dieser Beratungen:
Information über die in der nichtöffentlichen Sitzung am 11.10.21 gefassten Beschlüsse
Gewerbebauplatzanfrage im Gewerbegebiet Dreschschopf „eingeschränktes Gewerbegebiet“ in Kürzell
Der Gemeinderat beschließt … die Gewerbefläche zum Preis von … an …zu veräußern.
Der Gemeinderat beschließt … ein geeignetes Grundstück an … zum Preis von … zu veräußern.
Besetzung des Gemeindewahlausschusses für den Bürgerentscheid am 12.12.2021
Die Gemeinde Meißenheim wird in die beiden Urnenwahlbezirke 001 Meißenheim und 002 Kürzell und in einen Briefwahlbezirk eingeteilt. Die Wahlräume befinden sich in Meißenheim in der Sporthalle, Mühlstraße 35 und in Kürzell in der Unditz-Halle, Westendstraße 17. An diesen Orten findet auch die Auszählung statt. Die Briefwahl wird im Rathaus Meißenheim, Winkelstr. 28, ausgezählt.
Der Gemeinderat hat den Gemeindewahlausschuss bestellt
Vorsitzender Alexander Schröder
Beisitzer und stellv. Vorsitzender Thomas Rimmelin
Beisitzerin und Schriftführerin Julia Schwarz
Beisitzer und stellv. Schriftführer Andreas Weiß
stellv. Beisitzerin Helga Reith
stellv. Beisitzerin Jutta Schäfer
stellv. Beisitzerin Hildegard Kern
Erwerb einer Scheuersaugmaschine für die Festhalle Meißenheim
Der Gemeinderat hat die Beschaffung einer Scheuersaugmaschine HAKO B45 CL für den Preis von 9.901,75 € der Firma Powertec beschlossen.
Neufassung der Richtlinien zur Vergabe von Bauflächen in der Gemeinde Meißenheim (Bauplatzvergaberichtlinien)
Die Vergaberichtlinien für Meißenheim wurden im Jahr 2016 für die Vergabe der Bauplätze im Neubaugebiet Hellersgrund Teil C in Meißenheim aufgestellt. Wie damals üblich wurden die Bauplätze nach dem Einheimischen Modell vergeben.
Im Sommer 2019 wurde die allgemein übliche Vergabepraxis erneut u.a. auch beim Europäischen Gerichtshof beraten. Insbesondere verstößt die Vergabe von Bauflächen an Einheimische zu einem vergünstigen Preis ohne weitere Berücksichtigung des Vermögens bzw. des Einkommens, sowie die allgemeine Bevorzugung einheimischer Bewerber gegen höherrangiges EU-Recht.Der Gemeinderat hat die Richtlinie der Gemeinde Meißenheim über die Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken (Bauplatzvergaberichtlinie) als Handlungs- und Ausführungsvorschrift für die Gemeindeverwaltung bei der Bauplatzvergabe beschlossen.
Festsetzung des Baulandpreises für gemeindeeigene Baugrundstücke im Neubaugebiet Kleinfeldele III OT Kürzell
Der Gemeinderat hat die Baulandpreise für gemeindeeigene Baugrundstücke im Neubaugebiet Kleinfeldele III wie folgt festgelegt:
- Verkaufspreis pro m² bis 31.12.2022: 250,-€/m²
- Verkaufspreis pro m² ab 01.01.2023: 260,-€/m²
- Zuschlag außenliegende Grundstücke: 30,-€/m²
Bauplatzvergabe im Neubaugebiet Kleinfeldele III – Terminierung der ersten Vergaberunde
Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, in der ersten Vergaberunde sieben Bauplätze im Baugebiet Kleinfeldele III zum Verkauf auszuschreiben.