Rechtsverordnung über die Benutzung des Matschelsees

Die Rechtsverordnung dient der Regelung von Nutzungsinteressen am Matschelsee durch Konkretisierung des Rechts auf Gemeingebrauch.

Darüber hinaus soll sicher gestellt sein, dass das Gewässer und die Uferbereiche nicht verunreinigt und die Erholungssuchenden nicht gestört werden.

Den vollständigen Inhalt der Rechtsverordnung können Sie hier nachlesen.

Außerdem finden Sie hier den Lageplan zum Matschelsee.