Gemeinde – Gutschein

Ob Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit und viele Anlässe mehr – mit dem Gutschein der Gemeinde Meißenheim haben Sie immer ein passendes Geschenk für jede Gelegenheit.

Sie bereiten aber nicht nur anderen eine Freude, sondern unterstützen gleichzeitig die örtliche Wirtschaft in unserer Gemeinde.

Der Gutschein wird individuell bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 50,00 € ausgestellt und kann während den Öffnungszeiten in den Bürgerbüros der Rathäuser in Kürzell und Meißenheim käuflich erwerben.

ACHTUNG: Jeder Gutschein kann nur bei EINER Firma eingereicht werden. Eine Teileinlösung ist nicht möglich. Er wird beim Einkaufen wie bares Geld in Zahlung genommen. Bar-Umtausch ist ausgeschlossen. Bei Verlust besteht kein Ersatzanspruch.

Bei folgenden Firmen können Sie den Gutschein einlösen:

>>> Liste aller teilnehmenden Geschäfte und Betriebe

Hier können die teilnehmenden Betriebe das Abrechnungsblatt herunterladen:

>>> Abrechnungsbeleg für die teilnehmenden Betriebe

Unternehmen in der Gemeinde Meißenheim, die an einer Teilnahme am Gutschein der Gemeinde Meißenheim  interessiert sind, dürfen sich gerne im Sekretariat der Gemeindeverwaltung unter Telefon 07824/6468-12 oder unter gemeinde@meissenheim.de melden.