Pressemitteilung der Bundesregierung zur Neustarthilfe

Die Neustarthilfe startet – Anträge können ab heute gestellt werden

Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend
machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig
eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Anträge können ab heute über
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Mit der Neustarthilfe entwickeln wir
unser Corona-Hilfspaket weiter. Soloselbständige sind von den bestehenden
Einschränkungen häufig besonders schwer betroffen, können aber aufgrund geringer
betrieblicher Fixkosten nur eingeschränkt Überbrückungshilfen beantragen. Für sie
gibt es jetzt die Neustarthilfe. Für die Verwendung der Neustarthilfe gibt es keine
Vorgaben. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.“

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Die Pandemie stellt uns alle vor enorme
Herausforderungen. Besonders schwierig ist die Situation für viele Soloselbstständige.
Deshalb ist mir sehr wichtig, dass wir jetzt mit der Neustarthilfe eine zielgenaue
Unterstützung für Soloselbstständige geschaffen haben. Ab heute können die Anträge
dafür gestellt werden, damit möglichst rasch das Geld bei den Soloselbstständigen
ankommt. Darum geht es jetzt: Schnell und effektiv die Hilfen bereit zu stellen, damit
sie dort ankommen, wo sie gebraucht werden.“

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Die Neustarthilfe ist das zentrale
Hilfsangebot für Künstlerinnen, Künstler und Kreative im Rahmen der
Überbrückungshilfe III. Ich danke meinen Kabinettskollegen dafür, dass die komplexe
Lebenswirklichkeit im Kulturbereich sich nun explizit in den Förderbedingungen
widerspiegelt und dort die größte finanzielle Not gelindert werden kann. Dies betrifft
neben den Soloselbständigen vor allem die kurz befristet Beschäftigten in den
darstellenden Künsten, die erstmals unmittelbar von den Wirtschaftshilfen des Bundes
profitieren. Im Zusammenspiel mit dem Programm „NEUSTART KULTUR“ aus dem
Kulturetat können wir so dafür sorgen, dass die kulturelle Infrastruktur und die Vielfalt
in Deutschland geschützt werden und ihr wertvoller Beitrag für unser Gemeinwesen
nicht verloren geht.“

Höhe der Neustarthilfe: Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines
sechsmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 7.500 Euro. Die volle Neustarthilfe
wird gewährt, wenn der Umsatz der oder des Soloselbständigen während des
Förderzeitraums Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz um
mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist. Der Referenzumsatz ist im Normalfall das
Sechsfache des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes des Jahres 2019.

Auszahlung: Die Neustarthilfe wird als Vorschuss ausgezahlt. Die Begünstigten
verpflichten sich bei Beantragung zu einer Endabrechnung durch Selbstprüfung nach
Ablauf des Förderzeitraums. Sollte der Umsatz während der sechsmonatigen Laufzeit
bei mehr als 40 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind die
Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzahlen. Liegt der erzielte Umsatz bei 90 Prozent
oder mehr, so ist die Neustarthilfe vollständig zurückzuzahlen. Zur Bekämpfung von
Subventionsbetrug finden stichprobenhaft Nachprüfungen statt.

Heute ist die Antragstellung für Soloselbständige gestartet, die als natürliche Personen
selbständig tätig sind. Antragstellungen für Soloselbständige, die als Personen- oder
Kapitalgesellschaften organisiert sind, starten in Kürze.

Die Neustarthilfe wird wie die anderen Zuwendungen aus der Überbrückungshilfe als
steuerbarer Zuschuss gewährt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Weitere Details der Neustarthilfe, zum Beispiel zur Anrechenbarkeit von Einnahmen
und Umsätzen, werden in den FAQs erläutert.