Informationen zur Corona-Impfung

Die aktuellen Informationen erhalten Sie auf dieser Seite im internet

Wie erfahre ich, dass ich mich impfen lassen kann?
Bürgerinnen und Bürger werden über die Priorisierung, die Möglichkeit und die Terminierung der Impfung durch Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise über das Landesportal Baden-Württemberg informiert

Es wird keine personalisierte Einladung erfolgen. Impfwillige Bürgerinnen und Bürger der priorisierten Gruppen können einen Termin vereinbaren. Zum vereinbarten Termin finden sich die Impfwilligen in dem jeweils regional zuständigen Impfzentrum ein. Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen werden über mobile Impfteams erreicht.

Wo kann ich mich für die Impfung anmelden?
Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur mit Termin. Bei der Terminvereinbarung, telefonisch über eine zentrale Telefonnummer 116 117 bekommen Sie gleichzeitig die Termine für Erst- und Zweitimpfung. So wird sichergestellt, dass die Zeiträume bis zur zweiten Impfung eingehalten werden. Bei einem Anruf über die 116 117 erfolgt eine Weiterleitung an das vom Land beauftragte Callcenter. Sie können den Termin auch online über die zentrale Anmeldeplattform Impftermine vereinbaren.
Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen.

Wie weise ich nach, dass ich zur berechtigten Gruppe gehöre?
Die von der Ständigen Impfkommission empfohlene Priorisierung von vorrangig zu impfenden Personengruppen sieht vor, dass in der ersten Phase vor allem Menschen über 80 Jahre, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten/Pflegeheimen und besonderes Gesundheitspersonal geimpft werden sollte. Damit entfällt für die erste Phase die Notwendigkeit, dass Hausärztinnen und Hausärzte eine Impfberechtigung ausstellen, da es entweder nur eines Altersnachweises oder Arbeitgebernachweises bedarf.