Information zur Öffnung von Kindergärten und Grundschulen

Infolge der Veröffentlichung der Änderungsverordnung der CoronaVO erreichen uns nun zahlreiche Anfragen mit dem Inhalt, wann denn nun Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflege und Grundschulen wieder geöffnet bzw. in den „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ zurückkehren werden. Die begründeten Rückfragen kamen auf, weil die Änderungen in der CoronaVO, bzw. die Beibehaltung der Schließung und der Notbetreuung, nun nur bis zum 14. 02.2021 in der geänderten CoronaVO geregelt wurden. Zur Erklärung dieses Sachverhaltes verweisen wir auf die gesamten Regelungen der §§ 1a-1i der aktuellen CoronaVO.

Die aktuelle CoronaVO hat gemäß § 1a „Befristete Maßnahmen zur Abwendung einer akuten Gefahrenlage“ eine Laufzeit bis einschließlich 14.02.2021. Ohne weitergehende Änderungen/ Verlängerungen werden sämtliche dieser weiterreichenden „Lockdown-Regelungen“ nur bis einschließlich 14. Februar 2021 fortgeführt werden. Die aktuelle Lage wird im Zuge der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz neu beurteilt und die Lockdown-Maßnahmen wären ggf. anhand dieser bundesweiten Beschlussfassung nochmals anzupassen. Damit sind die Kindertageseinrichtungen (inkl. Kindertagespflege) und die Grundschulen nach derzeitiger Rechtslage zunächst bis einschließlich 14.02.2021 geschlossen. Angesichts der aktuellen Entwicklungen haben der Ministerpräsident Baden-Württembergs Kretschmann sowie Kultusministerin Eisenmann jedoch bereits angekündigt, die Schließungen dieser Bildungseinrichtungen bis zum 21.02.2021 fortführen zu wollen. Es ist folglich, nach derzeitigem Stand, davon auszugehen, dass diese Einrichtungen in BW bis voraussichtlich 21.02.2021 geschlossen bleiben werden. Die Beschlussfassung der Ministerpräsidentenkonferenz sowie weitere mögliche Änderungen der CoronaVO bleiben jedoch abzuwarten.