Das neue Rathaus Meißenheim ist seit März 2017 Sitz der Hauptverwaltung.

Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 14.03.2022

In seiner öffentlichen Sitzung am 14.03.2022 hat der Gemeinderat über verschiedene Themen beraten. Lesen Sie nachfolgend das Ergebnis dieser Beratungen:

Information über die in der nichtöffentlichen Sitzung am 14.02.22 gefassten Beschlüsse
Im Rahmen der Sanierung der Kläranlage Meißenheim ist die Errichtung einer Fällmittel-Dosier-Anlage erforderlich. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, mit dem Büro Weber Ing. einen Ing. Vertrag zur Erstellung einer Fällmittel Anlage für die Kläranlage Meißenheim abzuschließen.

Vorstellung des Konzepts der Ganztagsschule in der Friederike-Brion-Grundschule
Die Leiterin der Friederike-Brion-Grundschule, Frau Feist und Bettina Lohrer von der Kommunalen Jugendbetreuung, haben über den Vorschlag zur Erweiterung der GTS informiert.

Für die Schulkinder, welche um 11.55 Uhr nach Schulschluss nicht nach Hause gehen, besteht die Möglichkeit, an der Verlässlichen Grundschule und anschließend an der GTS teilzunehmen und bis 17.00 Uhr das Angebot zur Nachmittagsbetreuung der Gemeinde in Anspruch zu nehmen.

Mit dem Vorschlag soll die Wahlmöglichkeit zur Inanspruchnahme der Nachmittagsbetreuung statt der GTS montags bis mittwochs für den Zeitraum bis 15.30 Uhr aufgegeben werden. Die Nachmittagsbetreuung wäre noch möglich montags bis mittwochs ab 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie am Donnerstag und am Freitag.

Der Gemeinderat hat dem Vorschlag der Schulkonferenz zur Erweiterung der GTS probeweise für ein Jahr zugestimmt. Die Verlässliche Grundschule kann bis 14.00 Uhr verlängert werden.

Neuordnung des Betreuungsangebots in den Kindergärten in der Gemeinde
Die drei Kindergärten in der Gemeinde befinden sich in kirchlicher Trägerschaft. Die Kirchengemeinden vereinnahmen die Elternbeiträge. Der nicht durch Elternbeiträge bzw. durch den Anteil der Kirchengemeinde gedeckte Aufwand wird von der Gemeinde getragen. Der Anteil der Gemeinde zur Finanzierung des Betriebs der Kindertageseinrichtungen stellt die umfangreichste Ausgabeposition im Haushalt der Gemeinde dar.

Die Gemeinde erhält vom Land einen Zuschuss zur Finanzierung des Grundbedarfs der Betreuungsleistungen. Das Betriebskostendefizit, welches nicht durch Elternbeiträge, durch die Kirchengemeinde oder durch das Land Baden-Württemberg finanziert werden kann, geht zu Lasten des Haushalts der Gemeinde und muss von der Allgemeinheit finanziert werden. Es liegt derzeit bei über 800.000 € jährlich.

In den vergangenen Jahren wurden die Elternbeiträge schrittweise nahezu auf das Niveau angehoben, welches der Gemeindetag Baden-Württemberg und die 4-Kirchen-Konferenz empfehlen.

Die Gemeinde ist bestrebt, mit der angebotenen Betreuung in den Kindergärten ein familienfreundliches Angebot bereitzustellen. 2015 hat sich der Gemeinderat ausdrücklich zu dem familienfreundlichen Angebot bekannt. Einsparmaßnahmen wären möglich, müssten aber zu Lasten der Familienfreundlichkeit erfolgen.

Im Rahmen der Beratungen zur Haushaltsplanung 2021 hat sich der Gemeinderat dem Thema gewidmet und die Verwaltung beauftragt, die Situation zu prüfen und nach Möglichkeiten zur Konsolidierung zu suchen.

Die Kostensituation ist zu einem wesentlichen Teil bestimmt durch den Personalaufwand. Dieser beträgt ca. 85% – 90% der laufenden Ausgaben. Einflussfaktoren, die den Personalbedarf bestimmen, sind die Betreuungsform, ggf. die altersgemischte Betreuung von Krippenkindern sowie die Öffnungszeit.

Im Jahr 2017 wurde der Kath. Kindergarten in Kürzell ausgebaut. Es wurden Räume in der ehemaligen Grundschule in Kürzell umgebaut und saniert, um eine weitere Gruppe einzurichten. 2020 wurde ein weiterer Raum für das Personal eingerichtet. Dieser wird derzeit interimsmäßig für die Auslagerung einer Gruppe aus dem Ev. Kindergarten Meißenheim genutzt.

Im Jahr 2021 wurde mit der Sanierung und dem Ausbau des Ev. Kindergartens Meißenheim begonnen. Es ist vorgesehen, die Arbeiten Ende 2022 abzuschließen. Mit dem Abschluss der Arbeiten zur Sanierung und Erweiterung des Ev. Kindergartens Meißenheim ist die Einrichtung von zwei Krippengruppen möglich. Dies macht es notwendig, das Betreuungsangebot der drei Kindergärten in der Gemeinde grundlegend zu überarbeiten.

Das Thema wurde in den vergangenen Wochen unter Beteiligung der Vertreter/innen der Trägerinnen, das sind die Ev. Kirchengemeinden und die Kath. Kirchengemeinde sowie der politischen Gemeinde intensiv bearbeitet. Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat das Kuratorium für die Kindergärten in der Gemeinde eingerichtet.

Ziel war es, ein Betreuungsangebot zu entwickeln, welches im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten am Bedarf orientiert und weitestgehend familienfreundlich gestaltet ist.

Der Betreuungsbedarf der Kindergartenkinder, differenziert nach Betreuungsformen, ist starken Schwankungen durch die sich stetig und kurzfristig verändernden Ansprüche der Eltern unterworfen.

Das Kuratorium hat einen Vorschlag zur Neuordnung der Betreuung in den Kindergärten der Gemeinde Meißenheim erarbeitet. Mittelfristig wird der Betreuungsbedarf abgedeckt. Reserven dürften gegeben sein. Den Leitungen wird mit dem Angebot ein Maß an Flexibilität zur Organisation geboten. Der Gemeinderat hat diesem Betreuungsangebot zugestimmt.

GT Betreuung könnte nur noch in Meißenheim in Anspruch genommen werden. Die Altersmischung wäre weitgehend aufgelöst. Krippenkinder werden in Krippengruppen betreut. Um ggf. 2,5-jährigen Kindern den Übergang in die Ü3 Betreuung zu ermöglichen, sollte eine Ü3 Betreuung ermöglicht werden.

Das Angebot wäre am derzeitigen Bedarf orientiert. Insbesondere wird die Möglichkeit zur Halbtagsbetreuung angeboten; diese wird derzeit verstärkt nachgefragt.

Die Bezeichnungen und Betreuungszeiten wären weitgehend harmonisiert. Das Angebot dürfte weiterhin als „familienfreundlich“ bezeichnet werden. Insbesondere würden in der Gemeinde alle Betreuungsformen angeboten; Kinder könnten je nach Bedarf zwischen 25 und 42,5 Stunden in der Woche betreut werden.

Das Betreuungsangebot muss den Änderungen der Nachfrage durch die Eltern sowie der Veränderung der Kinderzahlen angepasst werden. Es muss regelmäßig nachjustiert werden. Das Angebot muss den Betreuungsbedarf der Eltern, die pädagogische Werte der Einrichtungen und die Wirtschaftlichkeit für den Haushalt der Gemeinde ausgewogen berücksichtigen.

Vergabe eines Baugrundstückes im Neubaugebiet Kleinfeldele III in Kürzell – Nachrücker der ersten Vergaberunde
Der Gemeinderat hat der Reservierung und dem Verkauf eines Baugrundstückes gemäß den Vorgaben der Bauplatzvergaberichtlinie an den Bewerber gemäß der Rangliste zugestimmt.

Neufassung der Friedhofsatzung der Gemeinde Meißenheim (Friedhofsordnung- und Bestattungsgebührensatzung)
Der Gemeinderat hat die Neufassung der Friedhofsatzung samt Friedhofsgebühren beschlossen. Die Änderungen treten zum 01.04.2022 in Kraft.

Die Friedhofsgebühren wurden nach der letzten Gebührenkalkulation im Jahre 2005 für den Zeitraum bis 2025 neu kalkuliert um den Kostensteigerungen der letzten Jahre gerecht zu werden und eine angemessene Kostendeckung zu erhalten.

Mit der Neufassung wird eine Vielfalt an Möglichkeiten zur Bestattung angeboten.

Abschluss einer Vereinbarung zur personellen Betreuung für die Kläranlage Meißenheim
Die Kläranlage Meißenheim wurde vor 40 Jahren in Betrieb genommen und seither instandgehalten und genutzt. Die Kläranlage weist zwar einen insgesamt guten Bauwerkszustand auf, aufgrund des Alters und den geänderten Anforderungen an die Reinigungsleistung muss die Anlage grundlegend saniert werden.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt mit dem AWV Friesenheim eine Vereinbarung zur personellen Betreuung der Kläranlage Meißenheim abzuschließen.

Zustimmung zur 2. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Abwasserverband Friesenheim“
Der Gemeinderat hat die Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserverbands Friesenheim beauftragt der 2. Änderung der Verbandssatzung zuzustimmen. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Abwasserverbands Friesenheim werden ab dem 01.01.2023 nach der neuen Eigenbetriebsverordnung-HGB auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches geführt.

Verschiedenes
Die Anwesenden wurden auf die derzeitige Situation der Geflüchteten aus der Ukraine hingewiesen. Derzeit sind 12 Personen aus der Ukraine in der Gemeinde untergebracht.

Es wird darum gebeten, Wohnraum anzubieten, der längerfristig genutzt werden kann.