Vereine & Vereinigungen

Das gesellschaftliche Leben in unserer Gemeinde wird maßgeblich durch das Engagement zahlreicher Ehrenamtlicher in den verschiedensten Vereinen geprägt. Mit ihrem Einsatz bereichern sie unsere Gemeinschaft, fördern den Zusammenhalt und machen unsere Gemeinde lebendig und vielfältig.

Ob bei Festen, Veranstaltungen oder sozialen Aktionen – die Möglichkeiten zur Mitgestaltung sind vielfältig. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie eine Übersicht der Vereine, die das soziale und kulturelle Leben in unserer Region und insbesondere in der Gemeinde Meißenheim aktiv mitgestalten.


Zum 1. Januar 2026 ist das neue Landesgaststättengesetz in Kraft getreten. Die bisherige schriftliche Genehmigung für vorübergehende Gaststätten bei Vereins-Veranstaltungen (Gestattung) entfällt. Künftig ist stattdessen eine Anzeige der Vereinsveranstaltung bei der Gemeinde Meißenheim erforderlich.

Das Wichtigste in Kürze:

Die Anzeigepflicht besteht:

  • Für jeden Veranstalter verbindlich (auch wenn nur Speisen oder alkoholfreie Getränke angeboten werden).
  • Ausnahme: Für Vereine gilt die Anzeigepflicht nur, wenn diese alkoholische Getränke anbieten
  • So funktioniert´s:
  • Anzeige der Veranstaltung: Das vollständig ausgefülltes Anzeigeformular per Mail an: andreas.weiss@meissenheim.de (Meissenheim) bzw. heike.fischer@meissenheim.de (Kürzell)
  • Frist: Anzeige spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
  • Eine Gebühr wird nicht mehr erhoben.
  • Bitte beachten:
  • Geht die Anzeige verspätet ein, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Sollten keine Einwände bestehen, können Sie Ihre Veranstaltung wie geplant durchführen. Die Gemeinde meldet sich nur, falls Bedenken vorhanden sind.
  • Trotz Wegfalls der Erlaubnispflicht sind weiterhin alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Entsprechende Hinweise finden Sie unten zum Download.

Bitte beachten:

  • Geht die Anzeige verspätet ein, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Sollten keine Einwände bestehen, können Sie Ihre Veranstaltung wie geplant durchführen. Die Gemeinde meldet sich nur, falls Bedenken vorhanden sind.
  • Trotz Wegfalls der Erlaubnispflicht sind weiterhin alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Entsprechende Hinweise finden Sie unten zum Download

Unsere Gemeinde unterstützt die wertvolle Arbeit der Vereine gerne auch durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Aktivitäten.

Zur Überlassung bzw. Anmietung von gemeindeeigenen Räumlichkeit für Vereinsver-anstaltungen, bitten wir, dies vorab mit dem ausgefüllten Formular per Mail an an: andreas.weiss@meissenheim.de (Meißenheim) bzw. heike.fischer@meissenheim.de (Kürzell) einreichen. So stellen wir eine reibungslose Planung und Koordination sicher.


  • Gesetzlicher Jugendschutz
  • Zusatzstoffe
  • Hygienische Mindestanforderungen
  • Vorübergehende Gaststättenerlaubnis
  • Branschutz
  • Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten
  • Straßenverkehrsrechtliche Genehmigungen
  • GEMA
  • Bautechnische Abnahme von fliegenden Bauten (Festzelte)
  • Antrag auf Plakatierungsgnehmigung

Vielen Dank für Ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit.
Wir wünschen Ihren erfolgreiche Veranstaltungen.
Ihre Gemeindeverwaltung Meißenheim