Aktuelle Informationen zur PFAS-Altlast im Grundwasser im östlichen Bereich Ortsteil Kürzell
Schadensersatzforderungen für Bürgerinnen und Bürger
Update 25.07.2025: Uns wurde bekannt, dass für die Einreichung eines Feststellungs- bzw. Schadensersatzantrags möglicherweise ein Plan zur PFAS-Fahne erforderlich ist. Daher stellen wir Ihnen zwei Pläne zur Verfügung:
- Einen Plan, der die Ausdehnung der PFAS-Fahne sichtbar macht.
- Einen Plan mit den betroffenen Grundstücken.
Falls erforderlich, können Sie auch genauere Pläne bei der Gemeinde Meißenheim einholen.
Zusätzlich können Sie die Flurstücke auch im Internet über Boris BW einsehen.
Im Zusammenhang mit der PFAS-Belastung im Ortsteil Kürzell besteht für betroffene Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, bei der Schadensregulierungsstelle des Bundes bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Anträge auf Schadensersatz oder zur Feststellung möglicher Ansprüche zu stellen.
Nach Rücksprache mit der BImA kann auch dann ein Antrag gestellt werden, wenn aktuell kein konkreter Schaden vorliegt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, einen Feststellungsantrag zu stellen, um eventuelle Ansprüche zu sichern und gesetzliche Ausschlussfristen zu wahren.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger haben zwei Möglichkeiten:
Entweder haben sie einen konkreten Schaden und stellen einen Antrag auf Schadenersatz
oder
sie stellen einen Feststellungsantrag. Der Festestellungsantrag kann eingereicht werden, wenn kein direkter Schaden vorliegt, sie aber potenzielle Ansprüche für die Zukunft sichern möchten.
Ob und in welchem Umfang ein Schaden reguliert werden kann, lässt sich im Vorfeld nicht beurteilen. Die Gemeindeverwaltung kann und darf in diesem Zusammenhang keine rechtliche Beratung leisten. Wenden Sie sich bei Fragen rund um Schadenersatzansprüchen gerne an die Schadensregulierungsstelle des Bundes.
Kontaktdaten bei der Schadensregulierungsstelle des Bundes:
Regionalbüro Süd – Nürnberg
Rudolphstraße 28
90489 Nürnberg
Telefon: (0911) 99261-0
Telefax: (0911) 99261-185
E-Mail: SRB-Sued@bundesimmobilien.de
Weitere Informationen sowie die benötigten Antragsformulare finden Sie online unter:
🔗 www.bundesimmobilien.de/schadensregulierungsstelle-des-bundes-srb-56a7aa19cf2e1e37
Direkt zu den Antragsformularen:
🔗 www.bundesimmobilien.de/antragsformulare-ca278b5f99e235dc
Die benötigten Unterlagen – sowohl der Antrag als auch ein jeweils passendes Begleitschreiben – stehen ab sofort hier zum Download bereit:
Kein konkreter Schaden:
Alternativ können alle Unterlagen auch in den Rathäusern Meißenheim und Kürzell abgeholt werden.
❗ Wichtig:
Gemäß Art. 6 Abs. 1 des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen gilt eine dreimonatige Ausschlussfrist ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Schadens.
Die Belastung des Grundwassers mit PFAS wurde durch das Landratsamt Ortenaukreis am 05.05.2025 erstmals im Ortschaftsrat Kürzell öffentlich bekannt gemacht.
▶ Eine Antragstellung wird daher bis spätestens zum 04.08.2025 empfohlen.
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag eigenständig an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die jeweilige Anschrift ist im Begleitschreiben enthalten.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Matthias Wiedemer, Stellvertretender Hauptamtsleiter
Telefon: 07824 / 646814
Im Zuge der Informationsveranstaltung am 25.06.2025 wurden die aktuellen Messwerte zu PFAS-Belastungen sowie ein Lageplan der untersuchten Messstellen veröffentlicht. Diese finden Sie hier als PDF einsehbar. Die Unterlagen wurden im Rahmen der Präsentation des Landratsamts nochmals vorgestellt und erläutert.

Das Landratsamt Ortenaukreis hat auf dem Flugplatzgelände Lahr im Rahmen der Altlastenbearbeitung eine Fläche mit auffälligen Konzentrationen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, kurz PFAS, ermittelt. Dabei zeigt sich, dass die Belastung des Grundwassers bis in den östlichen Ortsbereich von Kürzell reicht.


| Bei Fragen steht das Landratsamt Ortenaukreis gerne zur Verfügung: Landratsamt Ortenaukreis Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz Telefon: 0781 805 9650 E-Mail: wasserwirtschaft-boden@ortenaukreis.de |
Weitere Informationen zu PFAS finden Sie auf der Seite der Stabsstelle PFAS des Regierungspräsidium Karlsruhe: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt5/ref52/stabsstelle-pfas |
Pressemitteilung des Landratsamtes Ortenaukreis vom 06.05.2025:
Altlast am Flugplatz Lahr: PFAS im Grundwasser – Trinkwasser in Kürzell nicht gefährdet
Empfehlung: Keine Nutzung privater Gartenbrunnen im östlichen Ortsbereich
Bei Untersuchungen auf dem Gelände des ehemaligen Flugplatzes Lahr hat das Landratsamt Ortenaukreis eine Kontamination des Grundwassers mit PFAS (per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen) festgestellt. Nach aktuellem Kenntnisstand reicht die Schadstofffahne vom Flugplatz in Lahr bis in den östlichen Ortsbereich des Meißenheimer Ortsteils Kürzell (siehe Lageplan). Am gestrigen Montagabend haben Vertreter des Landratsamts Ortenaukreis in der Sitzung des Ortschaftsrats Kürzell über die aktuellen Erkenntnisse informiert.
Die gute Nachricht: Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nicht beeinträchtigt und das Trinkwasser kann weiterhin bedenkenlos genutzt werden. „Für die öffentliche Wasserversorgung besteht keine Gefahr. Falls jedoch im betroffenen Bereich private Brunnen zur Gartenbewässerung vorhanden sein sollten, sollten diese vorsorglich nicht weiter genutzt werden“, betont Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter des Ortenaukreises und Umweltdezernent.
Die beiden Tiefbrunnen des Wasserversorgungsverbands Ried, aus denen Kürzell sein Trinkwasser bezieht, liegen westlich von Kürzell und damit weit außerhalb des belasteten Bereichs. Untersuchungen des Trinkwassers aus diesen Brunnen haben keinerlei Auffälligkeiten auf PFAS ergeben.
Die Messungen zeigen, dass im Bereich des ehemaligen Feuerwehrgebäudes auf dem Lahrer Flugplatz stark erhöhte PFAS-Konzentrationen in Boden und Grundwasser vorliegen. Daraufhin wurden verschiedene Grundwassermessstellen in Fließrichtung (Abstrom) untersucht. „Dabei hat sich eine Schadstofffahne in nordwestlicher Richtung bestätigt, die über das Flughafengelände hinaus bis in den östlichen Ortsbereich von reicht. In diesem Bereich ist der PFAS- Summengrenzwert für Grundwasser, überschritten“, so Jürgen Mair, Leiter des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz des Ortenaukreises. Allerdings nehmen die Konzentrationen mit zunehmender Entfernung vom Ursprungsort – dem ehemaligen Feuerwehrübungsplatz – merklich ab.
Dem Landratsamt sind im Gebiet der Schadstofffahne bislang keine Grundwassernutzungen bekannt. „Weder zur landwirtschaftlichen Beregnung noch als Trinkwasser wird dort Grundwasser verwendet. Auch private Haus- und Gartenbrunnen sind in diesem Bereich nicht gemeldet“, erklärt der Erste Landesbeamte. Sollte es dennoch solche Brunnen geben, rät das Landratsamt, diese nicht zu nutzen und stattdessen auf Leitungswasser oder gesammeltes Regenwasser zurückzugreifen. Untersuchungen von Bodenproben in angrenzenden Kleingärten haben keine schädlichen PFAS-Belastungen im Erdreich ergeben. Für Hobbygärtner besteht daher keine Gefahr durch eine gewöhnliche Nutzung des Gartenbodens.
Weitere Untersuchungen und Sanierungsplanung
Um mögliche Auswirkungen auf angrenzende Gewässer abzuklären, werden in Kürze auch Wasserproben aus dem Fluss Unditz entnommen. Damit soll überprüft werden, ob PFAS über das Grundwasser in das Oberflächengewässer gelangt sind. Parallel fließen die aktuellen Erkenntnisse in die laufende Altlasten-Sanierungsplanung für das Flugplatzgelände ein; das Landratsamt steht hierzu bereits im Austausch mit der zuständigen Bundesbehörde für militärische Altlasten.
„Wir stehen im engen Austausch mit der Gemeinde Meißenheim und der Stadt Lahr und werden über alle Ergebnisse sowie die weitere Vorgehensweise regelmäßig informieren“, versichert Stoermer.
Die Veröffentlichung dieser Pressemitteilung erfolgte im Anschluss an die Sitzung des Ortschaftsrats Kürzell am 5. Mai 2025, in der Vertreter des Ortenaukreises aus dem Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz und dem Gesundheitsamt die Bürgerinnen und Bürger über die aktuellen Erkenntnisse informierten.
Hintergrundinformation:
PFAS ist die Abkürzung (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) für eine sehr große Gruppe von Chemikalien (früher auch mit PFC abgekürzt: Per- und polyfluorierte Chemikalien), die aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften in nahezu allen Lebensbereichen zu finden sind. PFAS sind chemisch extrem stabil, hitzebeständig und kaum abbaubar. Die Kombination dieser Eigenschaften hat auch dazu geführt, dass PFAS in früher verwendeten und mittlerweile verbotenen Löschschäumen genutzt wurden. PFAS sind auch in der Umwelt außerordentlich stabil und stehen im Verdacht gesundheitsschädlich zu sein.
