PFAS-Altlasten – Schadensersatzforderungen für Bürgerinnen und Bürger

Update 25.07.2025: Uns wurde bekannt, dass für die Einreichung eines Feststellungs- bzw. Schadensersatzantrags möglicherweise ein Plan zur PFAS-Fahne erforderlich ist. Daher stellen wir Ihnen zwei Pläne zur Verfügung:

Falls erforderlich, können Sie auch genauere Pläne bei der Gemeinde Meißenheim einholen.

Zusätzlich können Sie die Flurstücke auch im Internet über Boris BW einsehen.


Im Zusammenhang mit der PFAS-Belastung im Ortsteil Kürzell besteht für betroffene Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, bei der Schadensregulierungsstelle des Bundes bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Anträge auf Schadensersatz oder zur Feststellung möglicher Ansprüche zu stellen.

Nach Rücksprache mit der BImA kann auch dann ein Antrag gestellt werden, wenn aktuell kein konkreter Schaden vorliegt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, einen Feststellungsantrag zu stellen, um eventuelle Ansprüche zu sichern und gesetzliche Ausschlussfristen zu wahren.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger haben zwei Möglichkeiten:
Entweder haben sie einen konkreten Schaden und stellen einen Antrag auf Schadenersatz
oder
sie stellen einen Feststellungsantrag. Der Festestellungsantrag kann eingereicht werden, wenn kein direkter Schaden vorliegt, sie aber potenzielle Ansprüche für die Zukunft sichern möchten.

Ob und in welchem Umfang ein Schaden reguliert werden kann, lässt sich im Vorfeld nicht beurteilen. Die Gemeindeverwaltung kann und darf in diesem Zusammenhang keine rechtliche Beratung leisten. Wenden Sie sich bei Fragen rund um Schadenersatzansprüchen gerne an die Schadensregulierungsstelle des Bundes.

Kontaktdaten bei der Schadensregulierungsstelle des Bundes:
Regionalbüro Süd – Nürnberg
Rudolphstraße 28
90489 Nürnberg
Telefon: (0911) 99261-0
Telefax: (0911) 99261-185
E-Mail: SRB-Sued@bundesimmobilien.de

Weitere Informationen sowie die benötigten Antragsformulare finden Sie online unter:
www.bundesimmobilien.de/schadensregulierungsstelle-des-bundes-srb-56a7aa19cf2e1e37
Direkt zu den Antragsformularen:
www.bundesimmobilien.de/antragsformulare-ca278b5f99e235dc

Die benötigten Unterlagen – sowohl der Antrag als auch ein jeweils passendes Begleitschreiben – stehen ab sofort hier zum Download bereit:

Alternativ können alle Unterlagen auch in den Rathäusern Meißenheim und Kürzell abgeholt werden.

Die Belastung des Grundwassers mit PFAS wurde durch das Landratsamt Ortenaukreis am 05.05.2025 erstmals im Ortschaftsrat Kürzell öffentlich bekannt gemacht.

–> Eine Antragstellung wird daher bis spätestens zum 04.08.2025 empfohlen.

Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag eigenständig an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die jeweilige Anschrift ist im Begleitschreiben enthalten.

Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Matthias Wiedemer, Stellvertretender Hauptamtsleiter
Telefon: 07824 / 646814

Download Infoblatt

Alle weiteren Informationen zum Thema PFAS sind hier für Sie zusammengefasst.