Öffentliche Bekanntmachung
Das Landratsamt Ortenaukreis hat auf Antrag der Blatt + RMKS Joint Venture GmbH, Dammstraße 31, 47119 Duisburg, durch Beschluss vom 16. Dezember 2025, Az.: 62/621-691.17/Ha, den Plan zur Zusammenlegung der Kiesgruben „Vältinsschollensee“ und „Alter Rohrkopf“ auf Gemarkungen Meißenheim und Neuried-Ichenheim festgestellt.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Planes liegen nach § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG in der Zeit vom 7. Januar 2026 bis einschließlich 20. Januar 2026 im Rathaus der Gemeinde Meißenheim, Bürgerbüro, Winkelstraße 28, 77974 Meißenheim, während der Dienststunden zur kostenlosen Einsicht durch jedermann aus. Es wird darauf hingewiesen, dass der Planfeststellungsbeschluss mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt.
Der Planfeststellungsbeschluss und die Ausfertigung des festgestellten Plans sind ab dem 7. Januar 2026 hier einsehbar.
Meißenheim, den 18.12.2025 Gemeinde Meißenheim