Haushaltsplan 2025

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Meißenheim inkl. Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung Meißenheim“ und „Abwasserbeseitigung Meißenheim“
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. Dezember 2024 die Haushaltssatzung sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung Meißenheim“ und „Abwasserbeseitigung Meißenheim“ für das Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen.
Das Landratsamt Ortenaukreis hat mit Schreiben vom 13.01.2025 den Gemeinderatsbeschluss nach § 81 Abs. 2 i.V.m. § 121 Abs. 2 und § 3 EigBG i.V.m. §§ 96 Abs.1 und 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
Gleichzeitig wurde nach § 96 Abs. 1 i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO die Kreditaufnahmen der Eigenbetriebe „Wasserversorgung Meißenheim“ mit 190.000 € und „Abwasserbeseitigung Meißenheim“ mit 250.000 € genehmigt. Ebenfalls nach §96 Abs. 1 i.V.m. § 86 Abs. 4 Gem O wurde der genehmigungsfähige Anteil der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.000.000 € genehmigt.
Der Haushaltsplan 2025 liegt in der Zeit vom 30.01.2025 bis 07.02.2025 zur Einsichtnahme im Rathaus Meißenheim, 1. OG Rechnungsamt, Winkelstraße 28 in Meißenheim während der Dienststunden öffentlich aus bzw. ist online hier einsehbar.