Haushalt 2026

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Meißenheim inkl. Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung Meißenheim“ und „Abwasserbeseitigung Meißenheim“

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. Februar 2026 die Haushaltssatzung sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung Meißenheim“ und „Abwasserbeseitigung Meißenheim“ für das Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen.

Das Landratsamt Ortenaukreis hat mit Schreiben vom 16.03.2026 den Gemeinderatsbeschluss nach § 81 Abs. 2 i.V.m. § 121 Abs. 2 und § 3 EigBG i.V.m. §§ 96 Abs.1 und 87 Abs. 2 GemO genehmigt.

Gleichzeitig wurde nach § 96 Abs. 1 i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO die Kreditaufnahmen der Eigenbetriebe „Wasserversorgung Meißenheim“ mit 200.000 € und „Abwasserbeseitigung Meißenheim“ mit 2.032.700 € genehmigt. Ebenfalls nach §96 Abs. 1 i.V.m. § 86 Abs. 4 Gem O wurde der genehmigungsfähige Anteil der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.500.000 € im Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Meißenheim“ genehmigt.

Der Haushaltsplan 2026 liegt in der Zeit vom 26.03.2026 bis 03.04.2026 zur Einsichtnahme im Rathaus Meißenheim, 1. OG Rechnungsamt, Winkelstraße 28 in Meißenheim während der Dienststunden öffentlich aus bzw. ist hier einsehbar.