Die Gemeinde Meißenheim ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.meissenheim.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
a) Diese mobile Anwendung ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Aktuell wird eine Überarbeitung der Internetseite vorbereitet, welche eine Vielzahl der aufgeführten Einschränkungen beheben wird. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte
Nicht alle informationsorientierte Grafiken und Bilder enthalten Alternativtexte. - Strukturelemente für Überschriften
Einige visuell wahrnehmbare Überschriften sind nicht mit dem HTML-Strukturelement „Überschrift“ ausgezeichnet. - Aussagekräftige Linktexte
Bei Verlinkungen auf PDF- oder Word-Dokumente ist nicht immer der verlinkte Dokumenttyp erkennbar. - Benutzung von Farben
Ein Unterschied zwischen ausgewählten und nicht ausgewählten Tabs ist nicht erkennbar. - Tastatur
Die Hauptnavigation ist in der responsiven Ansicht für Tastaturnutzende nicht bedienbar. - Fokus sichtbar
In der mobilen Ansicht fehlt der sichtbare Fokus, da das Menü geschlossen bleibt. - Leichte Sprache
Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in leichter Sprache vorhanden.
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Deutsche Gebärdensprache
Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden. Diese werden nach der Überarbeitung der Seite erstellt.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.07.2025 erstellt.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.meissenheim.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Gemeinde Meißenheim
Winkelstraße 28
77974 Meißenheim
Telefon: 07824 6468-0
E-Mail: gemeinde@meissenheim.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Internetseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.